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06 Solarjustiz |
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Wie die Justiz seit 1998 den Solaren Schwindel vertuscht !!
Kurze Zusammenfassung: Seit 1998, als ROT-GRÜN die Bundestagswahl gewonnen hatte, vertuscht die bundesdeutsche Justiz den politischen Schwindel mit thermischen Solaranlagen. Zu diesem Zweck wird seit 1998 ein von der Justiz in Bochum in Auftrag gegebenes Sachverständigen-Gutachten unterschlagen, was den politisch-gesteuerten Effizienz- und Werbeschwindel mit thermischen Solaranlagen belegt und die solaren "60%-Werbeaussagen" als, so wörtlich "falsch" ausweist. Auch wurde dieses Gutachten als Beweismittel für einen mehrfachen Prozessbetrug eines Solaranwaltes von der Justiz unterschlagen und als Beweismittel in diversen Gerichtsverfahren trotz mehrfacher Anträge, nicht berücksichtigt. Grundlage für diesen mehrfachen Prozessbetrug eines Solaranwaltes war ein Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001. Nachfolgend wird beschrieben, wie die Justiz in Deutschland als angeblich nach Artikel 97 GG unabhängige Institution vor Rechtsbeugung und Prozessbetrugsduldung nicht zurückschreckt, damit politische Interessen auch juristisch legalisiert werden und der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 nicht aufgedeckt wird. Da ich diese nachfolgend aufgelisteten Justizbetrügereien durch meine Recherchen im Stadtarchiv von Recklinghausen einwandfrei beweisen kann, verweigert die Justiz seit Monaten und Jahren eine öffentliche Beweisaufnahme meiner Recherchen. Mittlerweile verdichten sich die Anzeichen dafür, daß seit 1998 das NRW-Justizministerium vehement Einfluss genommen hat auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und wohlmöglich auch auf richterliche Entscheidungen. Denn es wird mir Akteneinsicht in eine relevante Akte beim NRW-Justizministerium verweigert !!
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047 GEHEIMAKTE beim NRW-Justizministerium |

Geheimakte beim NRW-Justizministerium
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Den Verdacht hatte ich schon seit mehreren Jahren, aber nun ist es "schwarz auf weiss" dokumentiert:
Die Akte aus 1998 mit dem Aktenzeichen 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium, mit der die wohlmöglich kriminellen Machenschaften von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten in NRW rund um die "solare Täuschung der Bevölkerung" geduldet werden, und in die ich seit 3 Jahre versuche, Akteneinsicht zu bekommen, ist GEHEIM.
Nun wird klar, warum über Jahre hinweg nicht gegen den Recklinghäuser Anwalt Dr. G wegen Prozessbetrug, nicht gegen den Bochumer Richter Dr. Michael K. wegen Rechtsbeugung und auch nicht gegen den Bochumer Oberstaatsanwalt Sch. wegen "Verfolgung Unschuldiger" von Seiten des NRW-Justizministeriums ermittelt wird, obwohl diese Machenschaften dem NRW-Justizministerium seit Jahren bekannt sind.
All diese vermeintlichen Straftaten dieser "Justizmitarbeiter" geschah wohlmöglich auf Anweisung des NRW-Justizministeriums und wurde zumindest von diesem NRW-Justizministerium mit Wissen geduldet.
Stattdessen werde ich als SOLARKRITIKER mit Strafverfahren wegen "Übler Nachrede", "Beleidigung" seit 2002 verfolgt, obwohl ich den Prozessbetrug des Anwaltes, die Rechtsbeugung und die Protokollfälschung von Richtern wasserdicht nachweisen kann.
Die geplante Psychiatrisierung meiner Person durch die Justiz am 20.04.2009 erscheint dadurch natürlich auch in einem noch klareren Licht.
Schauen Sie den Filmbericht über die "Psychiatrisierung des Rudolf Schmenger", dann werden Sie verstehen, dass die Psychiatrisierung von "politisch-unbequemen" Mitbürgern in Deutschland kein Einzelfall ist, und solche Machenschaften "Methode" haben.
Man darf gespannt sein, wie unabhängig die Richterschaft in Deutschland wirklich ist, und welche Selbstreinigungskräfte in der Richterschaft existieren.
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046 Revision und Pressemitteilung vom 22.05.09 |

Pressemitteilung vom 22.05.2009
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Seit dem 20.05.2009 liegt meine Revision und mein Antrag auf "Widereinsetzung in den vorherigen Stand" beim Landgericht Bochum und der Schriftsatz macht den Willkürakt dieser Justiz in Bochum deutlich, die mit der Psychiatrisierung meiner Person die kriminellen Machenschaften in den eigenen Reihen vertuschen wollten, in dem man mich durch die "Psychiatrisierung" für "unzurechnungsfähig" erklären wolllte.
Die Richter (nicht nur beim LG Bochum) weigern sich vorsätzlich (!), einen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zur Aufdeckung zu bringen, den ein Recklinghäuser Anwalt und sein Marler Solarmandant für einen Prozessbetrug benutzt haben.
In der aufzurufenden 8-seitigen .pdf-Datei findet sich auf Seite 7 und 8 der .pdf-Datei das zweiseitige Zwischenzeugnis meines Arbeitgebers vom 13.05.2009.
Den gesamten Justizskandal können Sie nachlesen, wenn Sie in dieser Rubrik "Recherchen" weiter nach unter scrollen und lesen, lesen, lesen und auch die Links aufrufen...
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045 Div. Kontrollinstitutionen sind informiert !! |

PZUs
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Mehrere Kontrollinstitutionen sind über die kriminellen Machenschaften bei der NRW-Justiz in Recklinghausen, Bochum und Hamm informiert:
- Der Deutsche Bundestag - Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm - Das Institut für Menschenrechte in Berlin - Der Bundespräsident Horst Köhler
...und noch weitere Institutionen, die aber auf dieser Webseite nicht veröffentlicht werden...
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044 NRW-Justizministerium deckt die Machenschaften |

Generalstaatsanwaltschaft Hamm 16.10.2006
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Stand: 19.04.2009: Die beiden Schriftstücke vom 16.10.2006 belegen, dass mindestens seit Dezember 2002 die kriminellen Machenschaften des Richters Dr. Michael Krökel und des Recklinghäuser Anwalts Hans-Jochen Gigerl von dem NRW-Justizministerium "gedeckt" werden.
Und lesen Sie dazu eine Pressemitteilung bei Amtsantritt der NRW-Justizministerium Roswitha Müller-Piepenkötter in der Dülmener Zeitung vom 20.07.2005:
"Die Staatsanwaltschaft ist kein Instrument der Politik..", so die NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter in der Dülmener Zeitung am 20.07.2005.
"Ihre Entscheidungen hätten aber oftmals politische Auswirkungen. In diesen Verfahren gilt es, den bösen Anschein der politischen Einflussnahme von vorneherein auszuschalten.", so die Ministerin weiter.
Schauen Sie auch das VIDEO034, das dokumentiert, wie die NRW-Justizministerin die "Richter-Kriminalität" deckt. Bis heute wurde nichts gegen die nachweisbare Protokollfälschung des Amtsrichters Dirk Vogt und die Foltermethoden bei der Bochumer Justiz durch den Richter Dr. Michael Krökel unternommen !!
Stattdessen wurde ich wegen angeblicher "Übler Nachrede" über den SPD-Richter Dirk Vogt angezeigt. Ausser der Existenz dieser Pressemeldung vom 05.04.2008 wurden weder meine Beweise gegen den Richter Vogt zur Kenntnis genommen, noch wurde mir ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen mitgeteilt. Denn der Richter Vogt hat die Falschheit seines Gerichtsprotokolls am 03.12.2007 bestätigt. Schauen Sie auch den Protokolländerungsantrag vom 06.09.2007, wo die zahlreichen Fehler und Falschheiten der Protokollierung detailliert aufgelistet sind. Diese Gegenüberstellung im Protokolländerungsantrag macht das gesamte Ausmass der Protokollfälschung des SPD-Richters Dirk Vogt deutlich.
Meine Stellungnahme vom 13.05.2008, die mich 500 Euro Anwaltsgebühren gekostet hat, damit diese Stellungnahme von der Recklinghäuser Zeitung auch abgedruckt und veröffentlicht wird, dokumentiert die Fehler und die Falschdarstellungen in dem Bericht der Recklinghäuser Zeitung vom 05.04.2008.
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043 Richter droht nun mit psychiatr. Unterbringung |

Beschluss vom 03.04.2009
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Stand: 13.04.2009 Nun droht der Richter Bock vom Landgericht Bochum "ganz offen" mit einer Einweisung in eine Psychiatrische Klink, wenn ich mich weiterhin weigern würde, mich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
Die bedenklichen Motive des Richters Bock sind dabei klar und eindeutig und sind an drei Punkten festzumachen und stellen einen Straftatbestand der NÖTIGUNG nach § 240 Absatz 4 Ziffer 3. StGB. Der Richter Bock will mit dieser Nötigung ebenfalls seine kriminellen Richterkollegen beim Landgericht Bochum und OLG Hamm decken, die für folgende Fakten verantwortlich sind:
1. Zahlreiche Richter in NRW, insbesondere beim Landgericht Bochum, unterschlagen seit 1998 (!) ein solarkritisches Sachverständigen-Gutachten. Ein Gutachten über eine solare Werbeanzeige, was diese Richter vom Landgericht Bochum am 05.02.1998 selbst in Auftrag gegeben hatten.
2. Das OLG Hamm hat im Berufungs-Urteil vom 04.07.2001 einen Urteilsfehler fabriziert, damit das solarkritische Gutachten im Ergebnis juristisch unterschlagen werden kann. Der Fehler des OLG Hamm bestand darin, dass das OLG Hamm die falsche Werbeanzeige bewertet hatte, die zum Zeitpunkt meines solaren Kaufvertrages aber nicht existiert hatte. Durch diesen Fehler wurde das solarkritische Gutachten über die eigentliche Werbeanzeige von den Richtern beim OLG Hamm umgangen. Die Richter haben zum damaligen Zeitpunkt des Urteilsspruches (04. Juli 2001) geglaubt, dass ich diesen Fehler des Gerichtes mit der falschen Werbeanzeige nach über 5 Jahren (seit 19.01.1996) niemals als Fehler beweisen können werde. Aber durch das Stadtarchiv Recklinghausen ist es mir gelungen, diesen Fehler des OLG Hamm durch die korrekten Datumswerte der Veröffentlichungen der beiden unterschiedlichen Werbeanzeigen einwandfrei nachzuweisen.
3. Der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 und das solarkritische Gutachten vom 10.11.1998 und die korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996 beweisen ausserdem einen unwahren Parteivortrag und damit einen Prozessbetrug der Gegenseite, dessen Aufdeckung ebenfalls von den Bochumer Richtern laufend verhindert wird. Die Bochumer Richter decken den Prozessbetrug des Recklinghäuser Anwaltes, weil die Richter damit auch den Urteilsfehler des OLG Hamm vertuschen. Ich habe eine Liste von mehr als 20 Richtern, die sich weigern, diese Punkte 1 bis 3 aufzudecken, denn alle diese Fakten stehen seit Jahren auf meiner Webseite www.solarkritik.de in der Rubrik "Solarjustiz".
Das verwerfliche Verhalten der Richterschaft zur Vertuschung von politisch-motivierten Straftaten der Richter wurde auch in einem selbstverfassten Pressebericht öffentlich gemacht, in dem ebenfalls alle Beweisdokumente und Behauptungen verlinkt sind.
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042 Nun auch noch die "Psycho-Nummer" |

Landgericht Bochum vom 26.02.2009
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Die kriminelle Justiz und Richterschaft in Bochum versucht nun alle Register zu ziehen, damit nicht aufgedeckt wird, dass zahlreiche Richter in Bochum, Hamm und Recklinghausen seit 10 Jahren ein solarkritisches Sachverständigen-Gutachten unterschlagen haben.
Die Richter in Bochum hatten dieses Gutachten durch Beweisbeschluss vom 03.11.1997 und am 05.02.1998 selbst in Auftrag gegeben. Aber seit ROT-GRÜN die Bundestagswahl gewonnen hatte, wird dieses solarkritische Gutachten von der Justiz mit politischen Hintergrund verhindert.
Und obwohl dieses Gutachten vom 10.11.1998 auch einen mehrfachen Prozessbetrug eines Recklinghäuser Anwaltes und seines Mandanten beweist, wird dieses solarkritische Gutachten seit nunmehr über 10 Jahren von den Richtern als Beweisdokument unterschlagen. Bei diesen ganzen juristischen Vertuschungen spielt auch ein von SOLARKRTIK.DE wasserdicht nachgewiesener Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 eine sehr grosse Rolle.
Um die Beweisanträge und eine juristische Berücksichtigung zu verhindern, versuchen diese Richter vom Landgericht Bochum nun den Solarkritiker für "dumm begutachten" zulassen.
Die beiden Gutachter aus Lippstadt sind übrigens die gleichen Gutachter, die auch die Gladbecker Geiselgangster Degowski und Rösner psychiatrisch begutachtet haben und für schuldfähig erklärt haben.
Hintergrund der strafrechtliche Anklage gegen den Solarkritiker: Der Solarkritiker soll den Bochumer Richter Dr. Michael Krökel, der das erwähnte Gutachten seit 1998 unterschlagen hat, in fehlerhafterweise (!) der Rechtsbeugung bezichtigt haben. Es geht also um sog. "Richter-Beleidigung". Da der Solarkritiker die Rechtsbeugung des Richters "wasserdicht" beweisen kann, soll er nun vor einer möglichen Beweisaufnahme "psychiatrisiert" werden. Denn der Solarkritiker kann dem Richter Dr. Michael Krökel auch beweisen, dass dieser Richter Dr. Krökel einen unwahren Parteivortrag - und damit einen Prozessbetrug - der Gegenseite mit Wissen, also vorsätzlich, geduldet hatte.
Wer geglaubt hat, die Nazi-Justiz in Deutschland wäre auch mit dem Tod von Roland Freisler untergegangen, wird aktuell eines Besseren belehrt. Aber mein Fall ist nur die Spitze des Eisberges über die Justizkorruption und die kriminellen Machenschaften in Deutschland. Die Charakterisierung der Justizangehörigen als "Freislers Erben" durch den Publizisten und SPIEGEL-Journalisten Henryk M. Broders ist leider heute weitgehend berechtigt. Auch der ehemalige Richter Frank Fahsel, sprach am 09.04.2008 in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung "von tiefen Ekel vor seinesgleichen."
Lesen Sie auch die Rubrik "Solarjustiz" und schauen Sie die kritischen Videos über Filz, Korruption und Kumpanei in der Justiz.
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041 Wenn Journalisten in den Knast gesteckt werden |

Solarkritiker nach Ordnunghaft am 10.11.08
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Das sind die Justiz-Realitäten im Herbst 2008 in Deutschland !!
Damit Richter in Deutschland ihre Betrügereien, Täuschungen und Verfehlungen weiterhin vertuschen können und damit das zweifelhafte Ansehen der Justiz weiterhin gewahrt bleibt, werden die unliebsamen "Rechercheure" einfach in den Knast gesteckt.
Der Leserbrief des ehemaligen Richters Fahsel aus Stuttgart am 09.04.2008 in der "Süddeutschen Zeitung" macht den kriminellen Zustand der Justiz in Deutschland deutlich: "Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen".
Das Foto links zeigt den Solarkritiker Rainer Hoffmann nach der Haftentlassung am 10.11.2008, nach der dreiwöchigen zivilrechtlichen Ordnungshaft in der JVA Gelsenkirchen. Links im Bild der Haftbefehl vom 02.07.2008 und rechts zu sehen der Presseausweis des Deutschen Fachjournalistenverbandes.
Wie man anhand des Haftbefehls vom 02.07.2008 feststellen kann, ist der Haftbefehl von keinem Richter unterschrieben. Auch der Ordnungshaftbeschluss vom 12.11.2007 ist von keinem Richter unterschrieben.
Während der Ordnungshaft haben vor der JVA Gelsenkirchen Demonstrationen stattgefunden, die auf den Solarkritiker als "politischen Gefangenen" hingewiesen haben.
Mehr zu den politisch-veranlassten Motiven der Ordnungshaft in den beiden Presseberichten und auf SOLARJUSTIZ .
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040 Der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 |

Der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001
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Auf den nebenstehenden drei Seiten wird der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 AZ: 12 U 27/00 dokumentiert.
Mit diesem Urteilsfehler (man muss sich allerdings fragen, ob dieser Urteils-Fehler nicht u.U. vorsätzlich von den Richtern begangen worden ist) wurde bis heute eine korrekte Effizienzaussage über die ursprüngliche Werbeanzeige vom 19.01.1996 verhindert. Insbesondere wurde dadurch auch das solarkritische Gutachten vom 10.11.1998 von den Richtern in Hamm umgangen.
Insbesondere wurde auch die richterliche Bewertung des Begriffs "Brauchwasser" auf diese Weise verhindert, sodaß die Solarwirtschaft über Jahre hinweg weiterhin in der Lage gewesen ist, die Bevölkerung in Deutschland mit dem Begriff "Brauchwasser" zu täuschen, um eine solare Energieeinspareffizienz vorzugaukeln, die eigentlich in Deutschland nicht vorhanden ist.
Weil ich diesen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 aufdeckt habe, bin ich bereits im Februar 2005 in eine 2-wöchige Ordnungshaft gesteckt worden und soll gegenwärtig wieder in eine dreiwöchige Ordnungshaft gesteckt werden. Federführend bei diesen Machenschaften ist der Bochumer Richter Dr. Michael Krökel, der 1. Vorsitzende der 1. Zivilkammer des LG Bochum, der selbst vor richterlicher Erpressung im Gerichtssaal nicht zurückschreckt, nur um weiterhin der Justiz eine "weisse Weste" zu verschaffen, und um Urteilsfehler bei der Justiz in Bochum und Hamm zu vertuschen.
Denn erst nach Jahren kommt dahinter, nach welchem Prinzip die Richterschaft in Deutschland arbeitet. Der Direktor vom Amtsgericht Soltau, Rundt, hat es in einem Schriftstück vom 06.05.1998 bereits dokumentiert:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren."
Hallo ?? Der Nachweis von Fehlern in der Justiz bedeutet also für die Richterschaft eine Diffamierung !!??
Man muss sich fragen, ob die Justiz und Richterschaft nicht mittlerweile ausser Kontrolle geraten ist.
In der Rubrik "Solarjustiz" findet man noch weitere Recherchedokumente und Beweise über die Justizmachenschaften zur Verhinderung des solarkritischen Gutachtens und zur Verhinderung einer Effizienzaussage über die thermische Solartechnik.
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034 Justiz und Solargutachten |

Beweisbeschluss vom 03.11.1997
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Wie die Justiz seit 1998 die solare Effizienzaussage unterschlägt !!
Wegen diverser Anfragen: Die drei wichtigsten Dokumente für den von der Justiz gedeckten solaren 60%-Schwindel:
Wie anhand des Beweisbeschlusses vom 03.11.1997 ersichtlicht ist, wurde am 03.11.1997 ein Beweisbeschluss vom LG Bochum in Auftrag gegeben, der die Effizienz der Solaranlage begutachten sollte. Es heisst in dem Beweisbeschluss wörtlich:
"Funktioniert die Solaranlage nicht ordnungsgemäss: Gibt sie insbesondere kaum Wärme an die Heizungsanlage ab und die Warmwasseraufbereitungsanlage ab ?"
Dieser Beweisbeschluss belegt unbestreitbar, dass die Solaranlage für die gesamte Heizungsanlage verkauft worden ist, und die solare Effizienz also sowohl für die Trinkwassererwärmung (Warmwasser(auf)bereitung) als auch für die Raumheizungswassererwärmung (Heizungsanlage) begutachtet werden sollte.
Am 03.02.1998/05.02.1998 wurde noch ergänzend ein Nachtrag bei Gericht eingereicht, der auch die solare Werbeanzeige vom 19.01.1996 begutachten sollte.
Das Gutachten vom 10.11.1998 belegt in den Punkten 3 und 4 im Gutachten, dass die Werbeaussage mit dem Slogan "60% Warmwasserbedarf" als Falsch zu bewerten ist.
Diese Punkte 3 und 4 aus dem Gutachten und auch die Fragestellung aus dem Beweisbeschluss vom 03.11.1997 wurden bis heute vom keinen Gericht in Deutschland berücksichtigt, geschweige denn beantwortet.
Wenn dieses gerichtliche Beweisthema ordnungsgemäss und rechtsstaatlich von den Richtern in NRW berücksichtigt worden wäre, hätte die Bevölkerung in Deutschland nicht mit dem "60%-Schwindel" der Solarwirtschaft getäuscht werden können.
Nachfolgend beispielhaft vier Videos, die den %-Schwindel der Solarwirtschaft belegen:
1. WDR vom 18.11.2003 2. WDR vom 26.11.2003 3. N-TV vom 02.07.2007 4. SWR vom 11.10.2007
Unter SOLARVIDEOS finden sich noch weitere solarkritische Videos...
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031 RE-Bürgermeister Wolfgang Pantförder |

RE-Bürgermeister und T. Godoj
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(Stand: 18.05.2008)
Die zwei Gesichter von Bürgermeister Wolfgang Pantförder
Das Flugblatt habe ich am Samstag, den 03.05.2008 umfangreich in der Recklinghäuser Innenstadt an Passanten verteilt und weitere Verteilaktionen folgen noch:
"Seit Wochen und Monaten ist der Recklinghäuser Bürgermeister Wolfgang Pantföder nachweislich über die "Foltermethoden bei der Bochumer Justiz"informiert und er schweigt. Stattdessen "sonnt" er sich mediengerecht mit Hilfe der künstlerischen Leistungen eines Recklinghäusers. Thomas Godoj sollte sich von keinem (Recklinghäuser) Politiker weiterhin "vor den Karren spannen lassen", denn auch andere Politiker sind über die Machenschaften der für Recklinghausen zuständigen Bochumer Justiz informiert und schweigen..."
Man darf nun gespannt sein, wie der Recklinghäuser Bürgermeister W. Pantförder den Sieg bei DSDS durch Thomas Godoj am 17.05.2008 für seine Zwecke vermarkten wird. Auf der Aftershowparty von RTL war Pantförder auch zu sehen. Da durfte er natürlich nicht fehlen.
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Weitere, ältere und ergänzende Informationen über die Machenschaften der Justiz rund um den "solaren Schwindel" gibt es hier:
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