Informationen, wie der "Messeschwindel" funktioniert:
Die Kunden wissen nicht, daß sie auf sog. Hausmessen kein Rücktrittsrecht haben und werden mit Lockangeboten, bei denen vorgegaukelt wird, daß diese "Super-Sonder-Angebote nur "hier und jetzt" gelten, geködert.
Später, wenn die Kunden merken, daß das Angebot trotzdem vollkommen überteuert gewesen ist, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur durch Zahlung einer Abstandssumme möglich, die bis zu 50% des Kaufpreises betragen kann.
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