NRW-Justizministerin Roswitha Müller Piepenkötter wird am 09.05.2008 nocheinmal (!) über die Foltermethoden
bei der Bochumer Justiz informiert...
(Länge des Videos ca. 60sekunden, Stand: 13.05.2008)
Anstatt die Sachverhalte und die Richtermachenschaften aufzuklären, wird nun zum wiederholten Male der Versuch der Justiz gestartet,
mich zu psychiatrisieren.
Ausserdem soll ich nun zum wiederholten Male in dem am 25.06.2002 durch
richterliche Folter (!) erwirkten Anerkenntnisurteil Landgericht Bochum AZ: 1 O 343/02
spätestens am 09.06.2008 in Ordnungshaft gesteckt werden. Der in der Ladung zum Haftantritt erwähnte
Beschluss vom 12.11.2007 wurde ohne Rechtsanwalt auf meiner Seite erwirkt. Die in dem Beschluss erwähnten "ehemaligen Prozessbevollmächten" Schröder und Zinn hatte zum einen das Mandat niedergelegt (Schröder) bzw. hatte der RA Zinn nie ein Mandat für das Verfahren 1 O 343/02 erhalten. Der Richter Dr. Michael Krökel hatte sich wiedermal rechtsbeugend über den § 56 Abs. 1 der ZPO hinweggesetzt und sich in rechtswidrigerweise auf "ehemalige Prozessbevollmächtige" bezogen, obwohl der Rechtsanwalt Zinn
nie ein Mandat in diesem Verfahren hatte. Mehrere Befangenheitsanträge gegen den Richter Krökel wurden im Vorfeld ohne Begründung als "unbegründet" abgelehnt.
Durch das durch richterliche Folter (Knastandrohung) am 25.06.2002 erpresste Anerkenntnisurteil im Verfahren 1 O 343/02 wurde der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 (12 U 27/00) von dem Richter Krökel vertuscht und ausserdem parallel der auf den Fehler des OLG Hamm basierende Prozessbetrug nach § 138 ZPO der Gegenseite im Verfahren 1 O 343/02 durch den Richter Krökel wissentlich gedeckt und geduldet.
Im Ergebnis wird durch diese Richtermachenschaften in den Verfahren LG Bochum 1 O 302/97 und 1 O 343/02 seit 1998 eine solarkritische Berücksichtigung eines Sachverständigengutachten über die thermische Solartechnik seit 10 Jahren durch die verantwortlichen Richter mit politisch-gewollten Motiven verhindert.
Der Richter Dr. Michael Krökel weigert sich seit Monaten die folgenden drei Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren 1 O 343/02 zu beantworten.
1. Wann hat der Richter Dr. Michael Krökel innerhalb der Dauer des Verfahrens 1 O 302/97 bis zu seinem Urteil vom 07.12.1999 den Beweis erhalten, dass die Anlage 121 aus der Akte 1 O 302/97, die die Werbeanzeige aus dem angeblichen Jahr 1996 darstellt, auch wirklich aus dem Jahr 1996 gewesen ist ?
2. Auf welcher konkreten Beweisgrundlage stützt der Richter Dr. Michael Krökel seine dienstliche Aussage vom 04.04.2006 zu Verfahren 1 O 343/02, dass die "Werbeanzeige aus 1996" (Anlage 121 der Akte 1 O 302/97) auch wirklich aus dem Jahre 1996 gewesen ist ?
3. Warum hat der Richter Dr. Michael Krökel die Herren Gigerl und Grosse-Büning im Verfahren LG Bochum 1 O 343/02 am 25.06.2002 in der mündlichen Verhandlung nicht daraufhingewiesen, daß der Parteivortrag dieser beiden Herren in der Klageschrift vom 10.05.2002 bezüglich der Datumswerte der Werbeanzeigen unwahr gewesen ist und ein Verstoss gegen § 138 ZPO bedeutet hat, wenn er, wie er am 04.04.2006 bestätigt, gewusst hatte, dass sich die korrekte Werbeanzeige aus 1996 auch als Anlage 121 in der Akte 1 O 302/97 befand ?
Wann wird dieser laufend das Recht beugende Richter Dr. Michael Krökel, der in einem Zivilprozess einer Partei nachweislich mit Knast droht, endlich von seinem Richteramt entbunden und zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen ????