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NRW-Justizministerin Roswitha Müller Piepenkötter wird am 09.05.2008 nocheinmal (!) über die Foltermethoden
bei der Bochumer Justiz informiert...
(Länge des Videos ca. 60sekunden, Stand: 13.05.2008)
 
Am 09.05.2008 auf dem CDU-Zukunftskongress in Düsseldorf wurde die NRW-Justizministerin über die Foltermethoden bei der Bochumer Justiz informiert, nachdem Sie und Ihr Ministerium bereits am 14.12.2007 auf einer Pressekonferenz im NRW-Landtag über diese Tatsache informiert worden war. Mit dem Schreiben vom 27.12.2007 wurde der Eingang der "Foltermethoden bei der Bochumer Justiz" und auch die "Protokollfälschung durch Recklinghäuser Amtsrichter" durch das NRW-Justizministerium damals bestätigt.
 
Anstatt die Sachverhalte und die Richtermachenschaften aufzuklären, wird nun zum wiederholten Male der Versuch der Justiz gestartet, mich zu psychiatrisieren.
 
Ausserdem soll ich nun zum wiederholten Male in dem am 25.06.2002 durch richterliche Folter (!) erwirkten Anerkenntnisurteil Landgericht Bochum AZ: 1 O 343/02 spätestens am 09.06.2008 in Ordnungshaft gesteckt werden. Der in der Ladung zum Haftantritt erwähnte Beschluss vom 12.11.2007 wurde ohne Rechtsanwalt auf meiner Seite erwirkt. Die in dem Beschluss erwähnten "ehemaligen Prozessbevollmächten" Schröder und Zinn hatte zum einen das Mandat niedergelegt (Schröder) bzw. hatte der RA Zinn nie ein Mandat für das Verfahren 1 O 343/02 erhalten. Der Richter Dr. Michael Krökel hatte sich wiedermal rechtsbeugend über den § 56 Abs. 1 der ZPO hinweggesetzt und sich in rechtswidrigerweise auf "ehemalige Prozessbevollmächtige" bezogen, obwohl der Rechtsanwalt Zinn nie ein Mandat in diesem Verfahren hatte. Mehrere Befangenheitsanträge gegen den Richter Krökel wurden im Vorfeld ohne Begründung als "unbegründet" abgelehnt.
 
Durch das durch richterliche Folter (Knastandrohung) am 25.06.2002 erpresste Anerkenntnisurteil im Verfahren 1 O 343/02 wurde der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 (12 U 27/00) von dem Richter Krökel vertuscht und ausserdem parallel der auf den Fehler des OLG Hamm basierende Prozessbetrug nach § 138 ZPO der Gegenseite im Verfahren 1 O 343/02 durch den Richter Krökel wissentlich gedeckt und geduldet.
 
Im Ergebnis wird durch diese Richtermachenschaften in den Verfahren LG Bochum 1 O 302/97 und 1 O 343/02 seit 1998 eine solarkritische Berücksichtigung eines Sachverständigengutachten über die thermische Solartechnik seit 10 Jahren durch die verantwortlichen Richter mit politisch-gewollten Motiven verhindert.
 
Der Richter Dr. Michael Krökel weigert sich seit Monaten die folgenden drei Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren 1 O 343/02 zu beantworten.
 
1. Wann hat der Richter Dr. Michael Krökel innerhalb der Dauer des Verfahrens 1 O 302/97 bis zu seinem Urteil vom 07.12.1999 den Beweis erhalten, dass die Anlage 121 aus der Akte 1 O 302/97, die die Werbeanzeige aus dem angeblichen Jahr 1996 darstellt, auch wirklich aus dem Jahr 1996 gewesen ist ?
 
2. Auf welcher konkreten Beweisgrundlage stützt der Richter Dr. Michael Krökel seine dienstliche Aussage vom 04.04.2006 zu Verfahren 1 O 343/02, dass die "Werbeanzeige aus 1996" (Anlage 121 der Akte 1 O 302/97) auch wirklich aus dem Jahre 1996 gewesen ist ?
 
3. Warum hat der Richter Dr. Michael Krökel die Herren Gigerl und Grosse-Büning im Verfahren LG Bochum 1 O 343/02 am 25.06.2002 in der mündlichen Verhandlung nicht daraufhingewiesen, daß der Parteivortrag dieser beiden Herren in der Klageschrift vom 10.05.2002 bezüglich der Datumswerte der Werbeanzeigen unwahr gewesen ist und ein Verstoss gegen § 138 ZPO bedeutet hat, wenn er, wie er am 04.04.2006 bestätigt, gewusst hatte, dass sich die korrekte Werbeanzeige aus 1996 auch als Anlage 121 in der Akte 1 O 302/97 befand ?
 
Wann wird dieser laufend das Recht beugende Richter Dr. Michael Krökel, der in einem Zivilprozess einer Partei nachweislich  mit Knast droht, endlich von seinem Richteramt entbunden und zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen ????
 
Die Folteranwendung in Form der Knastandrohung wurde 1. durch den Punkt 2 seiner dienstlichen Aussage vom 04.04.2006 bestätigt und ausserdem durch die Zeugen-Aussage meines damaligen Anwaltes am 20.06.2007, die durch eine von Prozessbeobachtern am 20.06.2007 gemachte Tonaufzeichnung aus dem Gerichtsaal vorliegt.
 
Seit 1998 existiert eine Akte beim NRW-Justizmininsterium mit dem Aktenzeichen 4121 E-III. 372/98, in die ich seit Jahren keine Akteneinsicht bekomme und seit Herbst 2006 eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Akteineinsicht nach IFG anhängig ist.
 
 
Weitere Informationen in der Rubrik "SOLARJUSTIZ"
PZU Bundespräsident Köhler
Auch Bundespräsident Köhler ist nachweislich seit März 2008 durch einen durch einen Gerichtsvollzieher zugestellten Brief informiert. Auch er kann nicht behaupten, er wäre nicht informiert über die rechtswidrigen Machenschaften der Bochumer Justiz.

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