Wie die Justiz seit 1998 den Solaren Schwindel vertuscht !!
(Stand: 12.05.2008)
Seit 1998, als ROT-GRÜN die Bundestagswahl gewonnen hatte, vertuscht die bundesdeutsche Justiz den politischen Schwindel mit thermischen Solaranlagen. Zu diesem Zweck wird seit 1998 ein von der Justiz in Bochum in Auftrag gegebenes Sachverständigen-Gutachten unterschlagen, was den politisch-gesteuerten Effizienz- und Werbeschwindel mit thermischen Solaranlagen belegt und die solaren "60%-Werbeaussagen" als, so wörtlich "falsch" ausweist. Auch wurde dieses Gutachten als Beweismittel für einen mehrfachen Prozessbetrug eines Solaranwaltes von der Justiz unterschlagen und als Beweismittel in diversen Gerichtsverfahren trotz mehrfacher Anträge, nicht berücksichtigt. Grundlage für diesen mehrfachen Prozessbetrug eines Solaranwaltes war ein Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001. Nachfolgend wird beschrieben, wie die Justiz in Deutschland als angeblich nach Artikel 97 GG unabhängige Institution vor Rechtsbeugung und Prozessbetrugsduldung nicht zurückschreckt, damit politische Interessen auch juristisch legalisiert werden und der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 nicht aufgedeckt wird. Da ich diese nachfolgend aufgelisteten Justizbetrügereien durch meine Recherchen im Stadtarchiv von Recklinghausen einwandfrei beweisen kann, verweigert die Justiz seit Monaten und Jahren eine öffentliche Beweisaufnahme meiner Recherchen. Mittlerweile verdichten sich die Anzeichen dafür, daß seit 1998 das NRW-Justizministerium vehement Einfluss genommen hat auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und wohlmöglich auch auf richterliche Entscheidungen. Denn es wird mir Akteneinsicht in eine relevante Akte beim NRW-Justizministerium verweigert !!
Hinweis:
ich weise daraufhin, dass diese Rubrik "Solarjustiz" nicht dem unter richterlicher Folter erwirkten Anerkenntnisurteil vom 25.06.2002 widerspricht, weil in dieser Rubrik nicht der Verkauf von Solaranlagen des Marler Solaranbieters dargestellt wird, sondern die Durchsetzung von politisch-gewollten Zielen mit Hilfe von Täuschung, Prozessbetrug und Rechtsbeugung.
1. Richter Dr. Michael Krökel vom LG Bochum unterschlägt am 07.12.1999 in seinem Urteil LG Bochum 1 O 302/97 zum 1. Mal die solarkritischen Ergebnisse 3 und 4 aus dem von der Justiz in Bochum am 05.02.1998 beauftragte Sachverständigen-Gutachten vom 10.11.1998 über eine irreführende Werbeanzeige und einer 60%igen Energieeinspareffizienz.
In der gleichen Art von solaren Werbeschwindel wurde ab 1998/1999 die "solare 60%ige EnergieEinspar-Effizienz" in Deutschland verbreitet, obwohl diese Effizienz in Wahrheit gar nicht existiert. Die Justiz hatte also ein politisches Motiv den "solaren Effizienz-Schwindel" zu vertuschen und den politischen Willen dadurch zu legalisieren.
Den vom LG Bochum bestätigten Gutachtenantrag vom 03.02.1998 bzw. 05.02.1998 bezüglich der irreführenden Werbeanzeige finden Sie
hier:
2. Das OLG Hamm unterschlägt in der Berufungsverhandlung (AZ: 12 U 27/00) zu Punkt 01 am 04.07.2001 im Verfahren ebenfalls das solarkritische Gutachtenergebnis und berücksichtigt außerdem in der Berufungsbegründung eine andere Werbeanzeige, die zum Zeitpunkt des maßgeblichen Kaufvertrages der Solaranlage (01.10.1996) nachweislich nicht existent war. Denn: Das
OLG Hamm Urteil vom 04.07.2001, AZ: 12 U 27/00, hatte sich fälschlicherweise auf das für die Solarbranche gewonnene Verbraucherschutzurteil vom 27.01.2000 (
OLG Hamm AZ: 4 U 112/99) bezogen. Aber dieses Urteil betraf fälschlicherweise die 2. spätere Werbeanzeige des Solaranbieters aus 1997/1998.
Dieser Fehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 bildete die Grundlage für den späteren 4-fachen Prozessbetrug des Solaranbieters und seines Anwaltes.
Die beiden unterschiedlichen Werbeanzeigen finden Sie links:
Auf den ersten Blick scheinen die beiden Werbeanzeigen ähnlich, aber sie unterscheiden sich in wichtigen Details: Insbesondere enthält die 1. Werbeanzeige vom 19.01.1996 noch den Begriff "Brauchwasser" mit dem der Solaranbieter die "solare 60% Energieeinspareffizienz" auch auf die solare Raumheizungswassererwärmung beziehen konnte. Denn
"Brauchwasser" = Nutzwasser ohne Trinkwasserqualität.
Ich verliere den Prozess, obwohl das OLG Hamm gewusst hatte, daß ich am
06.07.2000 den Solarzuschuss zurückzahlen musste, weil die Solaranlage nicht funktionieren würde und auch, obwohl Jörg Buschbeck, ein renommierter Solarhersteller,
am 06.11.2000 per Mail bestätigt hatte, dass die Solarkollektorfläche von 6,5qm auf meinem Haus für die Raumheizungswassererwärmung viel zu klein wäre. Auch dieses Mail vom 06.11.2000 lag dem OLG Hamm vor und wurde vom OLG Hamm nicht berücksichtigt.
3. Der Solaranwalt G. aus Recklinghausen und sein Mandant G-B aus Marl begehen in dem Verfahren Amtsgericht Marl 16 C 676/01 im Februar 2002 einen nachweisbaren und erfolgreichen Prozessbetrug, der auch im Urteilstext des Verfahrens 16 C 676/01 dokumentiert ist, und gewinnen dadurch das Gerichtsverfahren. Solaranwalt und Solarbieter bestreiten, dass irgendeine Werbeanzeige für den solaren Kaufvertrag vom 01.10.1996 massgeblich gewesen sei.
Der Richter verwendet in seinem Urteil den Begriff "Brauchwasser" auch für das Raumheizungswasser, genauso wie der Solaranbieter in seiner Werbeanzeige vom 19.01.1996, als er mir durch den Begriff "Brauchwasser" (= Nutzwasser ohne Trinkwasserqualität) die solare 60%-Energieeinspar-Effizienz auch bei der Erwärmung des Raumheizungswasses zugesichert hatte.
Der Begriff "Brauchwasser" fehlt in der 2. späteren Werbeanzeige aus 1997/1998. Auf Basis dieser 2. Werbeanzeige wurde dann noch insgesamt 3 weitere Prozessbetrügereien durch den Solaranwalt durchgeführt, in der "kriminellen Hoffnung", daß die korrekten Datumswerte der Werbeanzeigen niemals beweisbar sein würden. Darin haben sich aber alle Beteiligten geirrt, wie das Dokument unter Punkt 2 mit den Bestätigungen vom STADTARCHIV Recklinghausen belegt.
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4. Richter Dr. Michael Krökel vom LG Bochum erpresst mich am 25.06.2002 in dem Verfahren 1 O 343/02 mit Knastandrohung zu einem Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO und unterschlägt in diesem Verfahren zum 2. Mal das "solarkritische Gutachten vom 10.11.1998", siehe Punkt 01. In dem Verfahren 1 O 343/02 beweist das Gutachten den Prozessbetrug des Rechtsanwalt G. und seines Mandanten G-B. Der Richter Dr. Michael Krökel ist zwangsläufig "gezwungen", das Gutachten auch im Verfahren 1 O 343/02 zu unterschlagen, weil er das Gutachten ja auch bereits im Verfahren 1 O 302/97 (siehe Punkt 01) unterschlagen hatte. Die unwahren Tatsachenbehauptungen in der Klageschrift des Solaranwaltes vom 10.05.2002 des Solaranwaltes sind in dem Screenshot nachzulesen. Der Solaranwalt hat durch seine Klageschrift vom 10.05.2002 versucht, mir einen Prozessbetrug anzuhängen.
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5. Am 22.01.2003 erwägt der
Richter Dirk Vogt vom Amtsgericht Recklinghausen ohne Begründung die Erstellung eines
Psychogutachtens (!) gegen meine Person und spricht mich ohne Beweisaufnahme bezüglich des Vorwurfs der "Beleidigung" nach § 185 STGB für schuldig. Erst in 3. Instanz konnte ich einen 100% Freispruch erwirken, siehe Punkt 6. Eine förmliche Entschuldigung durch den Richter Vogt für die Androhung des Psychogutachtens und der daraus resultierenden Pressemeldung fehlt bis heute.
Stattdessen verurteilte mich der Richter Vogt am 30.07.2007 zu 14.400 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze zu 80 Euro), weil ich einem Richter vom LG Bochum Rechtsbeugung und dem Solaranwalt Prozessbetrug vorgeworfen hätte, siehe Punkt 20.
Die von mir vorgebrachten Beweise wurden dabei wieder von dem Richter unterschlagen.
Vermeintliches Motiv für das Verhalten des Richters Vogt am 22.01.2003 und 30.07.2007:
Der Richter Vogt will verhindern, dass der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 aufgedeckt wird, der Grundlage für einen 4-fachen Prozessbetrug des Solaranwaltes gewesen ist.
siehe Punkt 2.
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6. Richterin Tamm vom Amtsgericht Recklinghausen verweigert am 12.05.2004 in der erneuten Ansetzung (siehe Punkt 05) des strafrechtlichen Beleidigungsverfahren den Wahrheitsbeweis meiner Behauptungen und Recherchen über die Betrügereien der Herren Dr. G. und G.-B., obwohl der Wahrheitsbeweis vom Strafsenat des OLG Hamm in einer Sprungrevision explizit gefordert worden war !!
Stattdessen versucht die Richterin Tamm am 12.05.02004 in dem strafrechtlichen Verfahren ein Schuldeingeständnis von mir als Beschuldigten nach § 153a STPO zu "erschleichen". Dieser Versuch der Richterin Tamm misslingt, weil ich den Schwindel des § 153a STPO kannte. Ich werde am 12.05.2004 zu 100% vom Vorwurf der "Beleidigung" nach § 185 STGB
rechtskräftig freigesprochen. Das durch Nötigung und Prozessbetrug durch den Solaranwalt erwirkte zivilrechtliche Anerkenntnisurteil (siehe Punkt 4) vom 25.06.2002 bleibt aber nachwievor bestehen.
7. Richter Dr. Nowak vom LG Bochum "hilft" am 07.12.2004 in dem Verfahren 16 O 100/04 dem Solaranwalt Dr. G., indem er das Aktenzeichen AG Marl 16 C 676/01 (siehe Punkt 3) aus seiner Unterlassungsklage herausnimmt, obwohl der Richter Dr. Nowak nachweislich wusste, dass in diesem Aktenzeichen 16 C 676/01 der Prozessbetrug des Rechtsanwalt Dr. G. im Urteilstext dokumentiert ist. Die Akte vom Amtsgericht Marl 16 C 676/01 lag dem Richter Dr. Nowak zum Zeitpunkt der Verhandlung zu 16 O 100/04 am 07.12.2004 nachweislich vor. Schriftliche Bestätigung des Amtsgerichts Marl über den Erhalt der Akte 16 C 676/01 liegt vor.
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8. Richter Dr. Michael Krökel steckt mich aufgrund meiner "Kritik" und meinen Erpressungs-Vorwürfen bezüglich des Anerkenntnisurteil (siehe Punkt 4) im Februar 2005 für 2 Wochen in Ordnungshaft, um seine zweifache Rechtsbeugung (siehe Punkt 1 und 4) weiterhin zu vertuschen. Der Richter Szafran vom OLG Hamm deckt durch seine die Ordnungshaft bestätigende Beschlüsse den Richter Dr. Krökel, um die mittlerweile nachgewiesene Rechtsbeugung des Richter Krökel und die Unterschlagung des solarkritischen Gutachtens weiterhin zu vertuschen.
Bemerkenswerterweise werde ich wegen "Betrug" in Ordnungshaft gesteckt, obwohl ich niemals einen Betrug begangen habe, sondern über den m.E. "Betrug" mit thermischen Solaranlagen aufkläre. So werden durch die deutsche Justiz aus Opfern Täter gemacht, siehe Vollstreckungsblatt vom 17.02.2005.
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9. Richter Märker vom Amtsgericht Essen versucht mich ebenfalls am 21.04.2005 in einem strafrechtlichen Verfahren wegen angeblich "falscher Verdächtigung" in die Falle des § 153a STPO zu locken und zu einem Schuldanerkenntnis zu verleiten. Auch dieser Versuch der Justiz misslingt und ich werde am 21.04.2005 zu 100% vom Vorwurf der "falschen Verdächtigung" strafrechtlich freigesprochen.
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10. Zivil-Richter Reuter vom OLG Hamm verweigert in dem Berufungs-Verfahren AZ: 3 U 28/05 am 01.08.2005 vor 9 Prozessbeobachtern aus ganz Deutschland den Wahrheitsbeweis meiner Recherchen und lehnt meine Berufung ohne stichhaltige Begründung ab, denn dem Richter Reuter ist bekannt, dass die Prozessbetrügereien des Solaranwaltes auf einen von mir nachweisbaren Urteilsfehler des OLG Hamm basieren, den der Solaranwalt ausgenutzt hatte, mit der "vorsätzlichen Hoffnung", dass dieser Fehler niemals bewiesen werden könne. Mit dieser Einschätzung hat sich aber sowohl der Solaranwalt als auch die Justiz in Bochum und Hamm geirrt, da ich den Fehler durch das Stadtarchiv Recklinghausen beweisen kann. Der Fehler des OLG Hamm besteht darin, dass das OLG Hamm die 2. spätere Werbeanzeige aus 1997/1998 im Urteil verwendet hatte, obwohl diese 2. Werbeanzeige nachweislich zum Zeitpunkt des Solar-Kaufvertrages vom 01.10.1996 nicht existiert hatte. Allerdings verdichten sich gegenwärtig die Anzeichen, dass dieser "Fehler" auf Initiative des NRW-Justizministeriums aus politischen Gründen bewusst herbeigeführt worden ist.
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11. Am 23.03.2005 habe ich den Rechtsbeugestraftatbestand durch den Richter Dr. Michael Krökel vom LG Bochum beim Oberstaatsanwalt Schneider nachgewiesen, in dem ich ihm meine Beweise aus dem Stadtarchiv Recklinghausen über den vom Richter Krökel geduldeten Prozessbetrug vorgelegt habe. Obwohl Oberstaatsanwalt Schneider bei dieser Vernehmung ebenfalls von "Rechtsbeugung" des Richters Krökel sprach, wurde ich im 1. Halbjahr 2006 insgesamt dreimal wegen "übler Nachrede" durch den Oberstaatsanwalt Schneider angeklagt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt Schneider wird vom NRW-Justizministerium verschleppt und seit August 2006 verweigert das NRW-Justizministerium die Akteneinsichtnahme in eine relevante Akte, die seit 1998 beim NRW-Justizministerium in meiner Angelegenheit nachweislich angelegt worden ist.
12. Mittlerweile hat der Richter Dr. Michael Krökel im Rahmen des eingereichten Befangenheitsantrages am 04.04.2006 seine Rechtsbeugung in dem Verfahren LG Bochum 1 O 343/02 (siehe Punkt 4) schriftlich bestätigt. Denn er hat zugegeben, dass er gewusst hatte, dass der Solaranwalt Dr. G. bezüglich der Werbeanzeige aus 1998 in der Klageschrift vom 10.05.2002 zu LG Bochum 1 O 343/02 gelogen hatte. Der Richter Krökel hat damit bestätigt, dass er einen Prozessbetrug auf Basis der 2. späteren Werbeanzeige wissentlich geduldet hatte, obwohl er nachweislich gewusst hatte, dass sich eine Kopie der korrekten 1. Werbeanzeige vom 19.01.1996 in der maßgeblichen Gerichtsakte befunden hat.
Der Befangenheitsantrag gegen den Richter Krökel wurde von gleichen 1. Zivilkammer beim LG Bochum wegen, so wörtlich, "Unbegründetheit" abgelehnt, und der Richter Krökel hat mir abermals im Oktober 2006 ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro auferlegt. Insgesamt habe ich damit bis heute (18.11.2006) 22.000 Euro zivilrechtliche Ordnungsgelder bezahlen müssen und musste eine 2-wöchige Ordnungshaft absitzen, weil die Justiz in Bochum und Hamm die von mir nachgewiesenen Justizbetrügereien vertuschen will und obwohl ich sowohl vom Vorwurf der "falsch Verdächtigung" und vom Vorwurf der "Beleidigung" strafrechtlich zu 100% freigesprochen worden bin.
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13. Im 1. Halbjahr 2006 wurde ich insgesamt dreimal strafrechtlich wegen angeblich "übler Nachrede" von der Staatsanwaltschaft Bochum angeklagt, weil ich angeblich den Richter Krökel fälschlicherweise der Rechtsbeugung bezichtigen würde.
Zur Erinnerung: Am 23.03.2005 hatte ich die Rechtsbeugung des Richters Krökel nachgewiesen (siehe Punkt 11) und der Richter Krökel hat am 04.04.2006 seine Rechtsbeugung (Prozessbetrugsduldung bei Verstoss gegen § 138 ZPO, Wahrheitspflicht) schriftlich bestätigt (siehe Punkt 12).
Der für den 03.05.2006 geplante Gerichtstermin vor dem AG Recklinghausen, wo die Offenlegung der Wahrheit dieser hochbrisanten Fakten über die Machenschaften der Justiz in NRW drohte, wurde durch den
Richter Dirk Vogt vom Amtsgericht Recklinghausen (siehe Punkt 5) kurzfristig abgesagt. Denn dem Richter Vogt ist bewusst, dass ich alle meine hochbrisanten Behauptungen beweisen kann.
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14. Seit 1998 hatte das NRW-Justizministerium eine Akte in meiner Angelegenheit angelegt (AZ: 4121 E. III 372/98) und auf Basis dieser Akte werden laufend Ermittlungen bezüglich der von mir nachgewiesenen Justizbetrügereien eingestellt (siehe Punkt 10). Akteneinsicht in diese Akte wird mir auch trotz "Informationsfreiheitsgesetzes" durch das NRW-Justizministerium verweigert. Es besteht der Verdacht, dass seit 1998 durch das NRW-Justizministerium Einfluss nicht nur auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, sondern auch Einfluss auf richterliche Entscheidungen genommen worden ist !!
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15. Pressemeldung in Dülmener Zeitung im Juli 2005:
"Die Staatsanwaltschaften sind kein Instrument der Politik..", so die NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter in der Dülmener Zeitung am 20.07.2005.
"Ihre Entscheidungen hätten aber oftmals politische Auswirkungen. In diesen Verfahren gilt es, den bösen Anschein der politischen Einflussnahme von vorneherein auszuschalten.", so die Ministerin weiter.
Der Leserbrief von Dr. Hans Lemmen, Dülmen bestätigt diese Erkenntnis.
Leider sind diese politischen Absichtserklärungen nicht umgesetzt worden, wie das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 16.10.2006 belegt (siehe Punkt 10).
Eine bemerkenswerte Dokumentation über politische Einflussnahmen auf die Justiz in Deutschland findet man
hier
16. Am 06.10.2006 habe ich diese Liste mit den nachweislichen
Menschenrechtsverletzungen der deutschen Justiz beim EUROPARAT in Strassbourg vorgelegt, weitere Infos
hier:
17. Im November 2006 versuchte mich der Landrat des Kreises Recklinghausen, Jochen Welt, zu "psychiatrisieren". Die Massnahme der Behörden scheiterte kläglich.
Die Machenschaften des Kreises Recklinghausen und die 69-seitige Akte können Sie auf der Webseite des Münsteraner Rechtsprofessors Rene Schneider nachlesen, der die Machenschaften der Recklinghäuser Behörden auch zutreffend kommentiert hat:
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18. Am 20.11.2006 habe ich einen umfangreichen Beweisantrag
beim Amtsgericht Recklinghausen eingereicht, der
die Machenschaften des Richters Dr. Michael Krökel,
des Solaranwaltes und des Solaranbieters
sehr anschaulich beschreibt.
Weil die Justiz weiss, dass ich alles,
was in dem Beweisantrag steht, auch beweisen kann,
versucht man mich mundtot zu machen.
Dieser Presseartikel zeichnet ein sehr genaues Bild über den Zustand
von Politik, Gesellschaft und Justiz in Deutschland
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19. Mein
33-seitiges Plädoyer bzw. "Letzte Wort" aus der strafrechtlichen Verhandlung vom 25.05.2007 bis 30.07.2007 vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Ich wurde von einem OSTA der Staatsanwaltschaft Bochum angeklagt, weil ich einem Richter des LG Bochum angeblich fälschlicherweise "Rechtsbeugung" vorwerfen würde.
Diese Rubrik "Solarjustiz" belegt den Sachverhalt, warum ich von "Rechtsbeugung" und Prozessbetrug spreche.
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20. Solarkritiker wegen "Übler Nachrede" verurteilt !
Weitere Pressemeldung in der WAZ vom 31.07.2007
hier:
der mich bereits am 22.01.2003 "psychiatrisieren" wollte.
siehe Punkt 5 unter "Solarjustiz".
Meine zweimaligen Befangenheitsanträge gegen diesen SPD-Richter Dirk Vogt wurden trotz dieser eindeutigen Befangenheitsgründe abgelehnt, in dem der Befangenheitsgrund "Psychiatrisierung" von den Richtern nicht beurteilt worden ist und dieser Grund vereinfacht kommentarlos ausgespart worden ist.
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21. Stellungnahme zur Verurteilung vom 30.07.2007 !
Im Rahmen der insgesamt 6 Verhandlungstage seit dem 25.05.2007 wurde von Rainer Hoffmann nachgewiesen, daß der Recklinghäuser Anwalt in 4 Fällen Prozessbetrug betrieben hatte. Grundlage für den Beweis des Prozessbetruges sind vom Stadtarchiv Recklinghausen besiegelte Werbeanzeigen, dessen Datumswerte durch das Stadtarchiv Recklinghausen einwandfrei nachgewiesen worden sind und auch Bestandteil der Hauptverhandlung geworden sind. Rainer Hoffmann hat den Verdacht, dass die Justiz in NRW mit der strafrechtlichen Verurteilung des Solarkritikers vertuschen will, dass dieser mehrfache Prozessbetrug auf Basis eines ebenfalls nachgewiesenen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 beruht. Das OLG Hamm hatte nämlich auf Basis einer falschen Werbeanzeige über eine Solaranlage ein Berufungsurteil zu Gunsten der Solarwirtschaft gesprochen. Diese falsche Werbeanzeige und das fehlerhafte Urteil des OLG Hamm benutzte der Recklinghäuser Anwalt für einen 4-fachen Prozessbetrug. Auch der vom Solarkritiker beschuldigte Richter vom LG Bochum hatte am 25.06.2002 die Aufdeckung dieser Tatsachen verhindert, und den Solarkritiker mit Knast und strafrechtlichen Ermittlungen gedroht, wenn er das Urteil des OLG Hamm vom 04.07.2001 nicht endlich akzeptieren würde, obwohl der Richter vom LG Bochum nachweislich wusste, dass die damalige Klageschrift des Recklinghäuser Anwaltes auf unwahren Tatsachenbehauptungen basierte und das Berufungsurteil des OLG Hamm vom 04.07.2001 falsch war. Der Richter vom LG Bochum war also seiner Hinweispflicht nach § 139 ZPO nicht nachgekommen. Die Beweisaufnahme und das 90-minütige "!etzte Wort" des Angeklagten am 19.07.2007 haben alle brisanten Fakten offengelegt. Den Hintergrund für diese Machenschaften der Justiz, die seit 1998 in dieser Form praktiziert werden, ist nach meiner Meinung nach die Verhinderung einer rechtskräftigen Effizienz-Aussage über die thermische Solartechnik in Deutschland. Es soll m. E. nach mit Hilfe der Justiz in NRW politisch verhindert werden, dass die "60%ige Werbeaussage" der Solartechnik als politischer Schwindel entlarvt wird. Zu diesem Zweck wird seit 1998, als ROT-GRÜN die Bundestagswahl gewonnen hatte, ein vom Solarkritiker am 03.02.1998 beantragtes und am 05.02.1998 vom LG Bochum genehmigtes Sachverständigen-Gutachten von der Justiz in NRW nachweislich unterschlagen. Dieses Gutachten hat auch während der Hauptverhandlung den 4-fachen Prozessbetrug des Recklinghäuser Anwaltes und seines Mandanten belegt. Der Solarkritiker wird auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen. Es wäre in Zukunft hilfreich, wenn die Verantwortlichen Journalisten allen Gerichtsterminen einer Hauptverhandlung beiwohnen würden und nicht nur den Staatsanwalt nach seiner "Meinung" befragen würde. Ich hatte bereits am 23.03.2005 bei der Vernehmung durch den betreffenden Oberstaatsanwalt die Rechtsbeugung des Richters vom LG Bochum und den 4-fachen Prozessbetrug des Recklinghäuser Anwaltes durch die vom Stadtarchiv Recklinghausen dokumentieren Datumswerte der Werbeanzeigen einwandfrei nachgewiesen. Selbst der OSTA sprach an diesem Tage von "Rechtsbeugung". Der Landtag NRW und auch alle hochrangigen Politiker aus dem Kreis Recklinghausen kennen die Fakten, die der Solarkritiker aufgedeckt hat und vertuschen ebenfalls den Sachverhalt seit mehreren Monaten und Jahren. Es existiert nicht nur der "Sachsensumpf", sondern auch der "Westfalensumpf".
31.07.2007
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
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22. Protokolländerungsantrag vom 06.09.2007:
Nachfolgend wird beschrieben wie die "Tricks" der Justiz und der Richter in Deutschland funktionieren.
Die Richter gaukeln den Angeklagten vor, sie würden rechtliches Gehör bekommen, in dem in Aussicht gestellt
werden würde, dass man sogar 2 Tage lang reden dürfte, um die Beweise und Fakten vorzutragen.
Dann stellt sich aber heraus:
Von meinem umfangreichen Vorbringen am 1. Verhandlungstag wurde kaum etwas vom Gericht protokolliert.
Es wurden entscheidene Fakten und Tatsachen weggelassen und sogar inhaltlich "verdreht".
Insbesondere die
Aussage am 20.06.2007 (2,5 MB, .mp3-Datei) am 3. Verhandlungstag meines damaligen Anwalts in der
Gerichtsverhandlung am 25.06.2002 (1 O 343/02) wurde durch den Richter Dirk Vogt am 20.06.2007 sachlich unrichtig protokolliert und die Aussage meines Anwaltes ins Gegenteil verdreht, siehe Seite 9 der .pdf-Datei des Protokolländerungsantrages vom 06.09.2007.
Denn mein damaliger Anwalt hatte am 20.06.2007 sehrwohl ausgesagt, dass ich durch die Knastandrohungen des
Dieses Verhalten eines Richters stellt einen Verstoss gegen die objektive Prozessführung und auch eine
Menschenrechtsverletzung
dar, insbesondere auch deshalb, weil der Richter Krökel am 25.06.2002 nachweislich gewusst hatte, daß ich den Betrug in der
Klageschrift zu 1 O 343/02 mit der 2. späteren Werbeanzeige, den der Solaranwalt und sein Mandant
Grosse-Büning abgezogen hatte, beweisen konnte. Die Richter in NRW "weigern sich" diesen mehrfachen Prozessbetrug aufzudecken, weil dieser Prozessbetrug auf Basis eines Urteilsfehlers des OLG Hamm vom 04.07.2001 erfolgt ist.
Der Richter Krökel hatte also am 25.06.2002 einen Prozessbetrug der Gegenseite wissentlich geduldet
Auf Grund der Fehler im Protokoll und dem Fehlen und Verdrehen einiger Fakten und Tatsachen hatte
Auch er kann nicht behaupten, er hätte es nicht gewusst...
***
Frau NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter kann nun nicht mehr behaupten, Sie wäre über
die "Vorgänge" und Machenschaften der Richter in Bochum, Hamm, Marl und Recklinghausen nicht informiert gewesen.
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25. Wieder Ermittlungen gegen Solarkritiker
Die Recklinghäuser Zeitung wurde aufgefordert, folgende Stellungnahme nach Ziffer 13.1 "Unschuldsvermutung" bzw.
"Vorverurteilung" abzudrucken. Denn die Recklinghäuser Zeitung hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Ziffer 13.2 (Folgeberichterstattung) verstossen, wonach Sie verpflichtet gewesen wäre, über meine strafrechtlich-erwirkten 100%-Freisprüche wegen "Beleidigung" und "falscher Verdächtigung" ebenfalls zu berichten. Stattdessen verwendet die RZ nun in der Ausgabe vom 05.04.2008 Begriffe, wie "umtriebiger Solarkritiker" oder "Seine Prozessbilanz ist allerdings mehr als verheerend...", was einen Vertoss gegen Ziffer 13 des Pressekodex darstellt.
1.
Der beschuldigte Richter und SPD-Kreistagsmitglied Dirk Vogt hat in seinem Beschluss vom 03.12.2007 die Protokollfälschungen bereits bestätigt. Er beruft sich dabei entlastend auf § 274 STPO. Er scheint aber die grundlegende Eigenschaft eines Gerichtsprotokolls "vergessen" zu haben, daß nach § 273 Nr. 2 Satz 1 STPO "alle wesentlichen Elemente einer Hauptverhandlung in das Protokoll aufzunehmen sind".
2.
Die Protokollfälschungen des Richters Vogt sind durch Tonaufnahmen, die Prozessbeobachter an den Verhandlungstagen am 25.05.07, 13.06.07 und 20.06.2007 gemacht haben, jederzeit nachweisbar.
3.
Die Bochumer Landgerichtspräsidentin Frau Marie-Luise Graf-Schlicker wird von mir im Internet ebenfalls beschuldigt, weil Sie die nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen und die Duldung des Prozessbetruges der Gegenseite durch den Richter Dr. Michael Krökel am 25.06.2002 im Verfahren 1 O 343/02 ebenfalls vertuscht, und stattdessen mich mit Anklageschriften überzieht.
4.
Der Bochumer Richter Dr. Michael Krökel verweigert seit Monaten die dienstliche Beantwortung der drei Fragen in Verbindung mit seinem menschenrechtswidrigen Verhalten in der Verhandlung am 25.06.2002. Auch der Menschenrechtsorganisation "CURARE e.V." wird seit Monaten eine Antwort durch den Richter Dr. Michael Krökel verweigert.
5.
Die Motive der oben namentlich genannten Justizmitarbeiter bezüglich der obigen vier Sachverhalte, ist die Vertuschung eines mehrfachen Prozessbetruges eines Recklinghäuser Anwaltes und seines Marler Mandanten, weil dieser Prozessbetrug auf einen durch das "Stadtarchiv Recklinghausen" ebenfalls nachgewiesenen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 (AZ: 12 U 27/00) basiert.
6.
Der Kreistag Recklinghausen, der Landtag NRW und auch Bürgermeister Wolfgang Pantförder sind über die Fakten nachweislich u.a. durch Eingangstempel informiert und schweigen seit Monaten.
7.
Motive für die Nummern 1 bis 6 dieser Auflistung ist die Tatsache, dass ein von mir am 03.02.1998 ordnungsgemäß beim Landgericht Bochum beantragtes und am 05.02.1998 vom Gericht genehmigtes Sachverständigen-Gutachten über die Effizienz und Werbeaussagen in Zusammenhang mit thermischen Solaranlagen seit 1998 von den Richtern in NRW verhindert bzw. unterschlagen wird. Das Sachverständigen hat ein solarkritisches Ergebnis und bezeichnet die "60%-Werbeaussagen" der Solarwirtschaft als, so wörtlich, FALSCH !!
8.
Dieses am 03.02.1998 beantragte Sachverständigen-Gutachten beweist in den dortigen Punkten 3 und 4 ebenfalls den unwahren Parteivortrag (Verstoss gegen § 138 ZPO) und damit verbundenen mehrfachen Prozessbetrug des Recklinghäuser Anwaltes in seiner Klageschrift vom 10.05.2002 zu Verfahren LG Bochum AZ: 1 O 343/02.
9.
Seit 1998, also ca. seit ROT-GRÜN die Bundestagswahl erstmalig gewonnen hatte, existiert eine Akte beim NRW-Justizministerium (AZ: AZ: 4121 E. III 372/98) über meine Recherchen, in der mir Akteneinsicht seit Jahren verweigert wird. Denn es besteht ein dringender Verdacht, daß ein Zusammenhang mit dieser Akte und der richterlichen Unterschlagung des solarkritischen Sachverständigen-Gutachtens besteht. Meine Klage auf Akteneinsicht liegt seit 2006 unbearbeitet beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
10.
Polizisten und Staatsanwälte sind nach § 160 Nr. 2 STPO ebenfalls verpflichtet, auch in Richtung "andere Seite" zu ermitteln, was bis heute nicht geschehen ist.
11.
Eine gemeinsame Broschüre des Bundesumweltministerium und der "Deutschen Energieagentur", die im Januar 2008 auf der Messe DEUBAU auslag, hat ebenfalls die Messebesucher über die solare Effizienz getäuscht.
12.
Der Bundespräsident Hörst Köhler wurde durch Gerichtsvollzieher und Postzustellungsurkunde am 31.03.2008 über die oben beschriebenen Sachverhalte informiert und er wurde um eine öffentliche Stellungnahme gebeten.
13.
Am 11.03.2008 habe ich eine Beschwerde beim "Deutschen Presserat in Bonn" gegen die Recklinghäuser Zeitung gewonnen, weil die Recklinghäuser Zeitung am 21.09.2007 ebenfalls die Leser über die solare Effizienz getäuscht hatte.
14.
Ergänzende Fakten und Details sind auf der Webseite www.solarkritik.de nachzulesen, dokumentiert und nachgewiesen.
26. Im 3. Anlauf nun wiedermal geplante Psychiatrisierung des Solarkritikers durch die Justiz
Im 3. Anlauf versucht die Justiz nun abermals mich psychiatrisieren zu lassen,
Die Unrechtmässigkeit dieser geplanten Psychiatisierung wird in der
analytischen Bewertung des Institut Voigt von
Peter Briody deutlich.
und
der 2. Versuch aus November 2006 ist durch
eine 69-seitige Akte dokumentiert. Verantwortlich für das 2. Psychoverfahren im November 2006 ist Landrat des Kreises Recklinghausen und der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete
Jochen Welt.
27. Nun Ladung zum Haftantritt für spätestens den 09.06.2008:
Der Beschluss des LG Bochum vom 12.11.2007 kam ohne einen Rechtsbeistand auf meiner Seite zu stande.
Die beiden im Beschluss vom 12.11.2007 erwähnten Anwälten hatten das Mandat niedergelegt bzw. hatten nie ein Mandat für das Verfahren 1 O 343/02 erhalten. Der Richter Dr. Michael Krökel hat sich in rechtswidrigerweise über den § 56 Abs. 1 der ZPO hinweggesetzt und diesen Beschluss vom 12.11.2007 erlassen, ohne dass ich einen Rechtsbeistand hatte. Er hätte mir einen Pflichtbeistand zuteilen müssen, was er nicht getan hat. Deshalb nehme ich den Beschluss vom 12.11.2007 und die Ladung zum Haftantritt nicht zur Kenntis, weil
der Beschluss vom 12.11.2007 im hohen Masse rechtswidrig ist.
Mehrfache Befangenheitsanträge gegen den rechtsbeugenden Bochumer Richter Dr. Michael Krökel wurden ohne Begründung von anderen Richtern aus "seiner" 1. Zivilkammer des Landgericht Bochum als "unbegründet" abgelehnt. Denn alle Richter aus der 1. Zivilkammer haben "Dreck am Stecken", weil im Jahre 1999 im Urteil 1 O 302/97 vom 07.12.1999 das solarkritische Gutachtenergebnis von diesen Richtern unterschlagen worden ist, damit der solare, politischgewollte Effizienzschwindel nicht juristisch bewertet wird.
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28. Auch Bundespräsident Köhler ist nachweislich seit März 2008 durch einen durch einen Gerichtsvollzieher zugestellten Brief informiert. Auch er kann also nicht behaupten, er wäre nicht informiert über die rechtswidrigen Machenschaften der Bochumer Justiz.
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Diese Dokumentation kann
auf Anfrage auch mit ergänzenden Belegen und Beweisen in Form einer
interaktiven CD zur Verfügung gestellt werden.
ViSdP Rainer Hoffmann