16 Mar 2010 |
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Insofern ist die Nennung meines vollständigen Namens durch die WAZ ein Verstoss gegen den Pressekodex. Denn die WAZ hat den Drohbeschluss vom 03.04.2009 als wahren Grund für mein Fernbleiben bei dieser Gerichtsverhandlung nicht erwähnt, aber meinen Namen vollständig genannt. |




