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16
Mar
2010
RZ und WAZ am 21.04.2009 - Halbwahrheiten über Solarkritiker in der lokalen Presse PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 15. April 2012 um 18:16 Uhr

RZ und WAZ am 21.04.2009Am 21.04.2009 berichteten die Recklinghäuser Zeitung (RZ) und die WAZ über den Prozess gegen den Solarkritiker.


Bemerkenswerterweise erwähnten beide Berichte nicht den Drohbeschluss des Richters vom 03.04.2009, der konkreter Anlass für das Nichterscheinen des Solarkritikers war.


Insofern ist die Nennung meines vollständigen Namens durch die WAZ ein Verstoss gegen den Pressekodex.


Denn die WAZ hat den Drohbeschluss vom 03.04.2009 als wahren Grund für mein Fernbleiben bei dieser Gerichtsverhandlung nicht erwähnt, aber meinen Namen vollständig genannt.

Beide Zeitungen meinten ausserdem falsch und fehlerhaft, daß es "verboten" oder "unerlaubt" sei, Tonmitschnitte einer öffentlichen Gerichtverhandlung zu machen. Das Schreiben der STA Düsseldorf vom 23.08.2007 belegt, "dass unerlaubte Tonprotokolle einer öffentlichen Gerichtsverhandlung nicht strafbewehrt sind."

Ausserdem erwähnen beide Zeitungen nicht, dass diejenige Person, die aus dem Gerichtssaal verwiesen worden ist, schwerbehindert (Kinderlähmung seit dem 2. Lebensjahr) gewesen ist, und schwere körperliche Misshandlungen durch Justizbeamte ausgesetzt war und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.


 

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