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16
Mar
2010
Staatsanwaltschaft Berlin
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 21. März 2010 um 14:41 Uhr
So vertuscht die Staatsanwaltschaft in Berlin die vermeintlichen Betrügereien des Stephan Kohler von SOLARWÄRME-PLUS.
Staatsanwaltschaft Berlin am 14.10.2003: "Ein Betrug ist nur dann gegeben, wenn zwischen Täuschungshandlung und dem eingetretenen Schaden ein unmittelbarer Zusammenhang besteht."
Und da Solarwärme-Plus nicht direkt in Geschäftsbeziehung mit Kunden tritt, entsteht auch kein mittelbarer Schaden. So einfach ist das...für die Staatsanwaltschaft und die Solarbranche:
Die betrügerische Werbung wird mit Steuergeldern finanziert, und diese betrügerische Werbung tritt nicht direkt mit Kunden in Geschäftsbeziehung.