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Bundestagspetition vom 18.07.2004 bis 06.04.2006 (!) über den "solaren Schwindel"
Zitat: "Eine sachgerecht dimensionierte und optimal ausgerichtete Solarwärmeanlage könne erreichen, dass im Jahresdurchschnitt 60% der Energie eines 4-Personen-Haushaltes für die Wassererwärmung durch die Solaranlage erbracht werde. Dieser Sachverhalt werde auch in der Kampagne (Solar-Wärme-Plus/Wärme-von-der-Sonne) differenziert und sachlich richtig dargestellt"
...weiter... "Es obliegt jedem potentiellen Errichter, für seine Verhältnisse eine Kostenrechnung anzustellen und dabei seine Kostenersparnis und die Fördermittel in seine Überlegungen einzubeziehen. Es ist zudem vorstellbar, dass die Anlagen auch unter anderen als ausschliesslich Kostengesichtspunkten eingerichtet werden."
Kommentar von SOLARKRITIK.DE zu dieser Petitionsausschuss-Antwort:
Der Petitionsausschuss schreibt "60% der Energie...für die Wassererwärmung".
Auch in der Raumheizung (!) wird bekanntlich "Wasser erwärmt", aber eine Solaranlage erwärmt eben nicht 60% des Wassers in der Raumheizung. Die Thematisierung der 60%-Täuschung zwischen der Wassererwärmung bei der Trinkwassererwärmung und bei der Raumheizungswassererwärmung geht der deutsche Bundestag nicht ein, sondern der Petitionsausschuss behauptet sogar, daß eine Kampagne des BMU angeblich nicht behauptet hätte, daß "man 60% des Gesamtheizbedarfs, also Trinkwasser und Raumheizungswasser, solar erwärmen könnte".
Diese Behauptung des Petitionsausschuss ist nachweislich unwahr gewesen:
Denn das BMU hatte im Rahmen der Solarkampagne "SOLAR-NA-KLAR" in der Pressemitteilung vom 04.04.2005 sehrwohl behauptet, man könne "60% des Wärmebedarfs eines EFH mit einer Solaranlage decken".
Im Februar 2008 hatte die "Medienagentur Berlin Brandenburg" (MABB) bestätigt, daß auch "staatliche Beratungsinstitute" mit "ungenauen Angaben arbeiten".
Im Jahr 2010 wurde von der Sächsischen Energieagentur bestätigt, daß "irreführende Solarwerbung" existent ist.
Frage an die SOLARKRITIK.DE - Leser:
Fragen Sie sich, warum dann das EEG bei der Photovoltaik politisch "installiert" worden ist und auch für die Solarthermie ein ähnliches Gesetz geplant war ?? Auf Basis der Begründung des Petitionsausschusses kann das EEG nämlich sofort "eingestampft" werden, wenn angeblich Kostengesichtspunkte nicht im Vordergrund stehen würden. Denn nur durch die hohe und 20-jährige Einspeisevergütung, die durch das EEG gewährleistet wird, reduzieren/amortisieren sich (wahrscheinlich) innerhalb von 20 Jahren die Kosten für die Anschaffung einer Photovoltaik-Solaranlage.
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