(Stand: 06.04.2008, ergänzt am 26.07.2008)
Weitere Desinformationen und Irreführungen des Bundesumweltministerium am 05.03.2008
Das Bundesumweltministerium behauptet am 05.03.2008:
"Die Bundesregierung will im Interesse des Klima- und Ressourcenschutzes den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahre 2020 von derzeit 6% auf 14% steigern und dadurch zugleich die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten verringern."
Die sachliche Unrichtigkeiten des Bundesumweltminsterium im Einzelnen:
Die Abhängigkeit von den Energieimporten wird im Primärenergieverbrauch (Öl, Gas, Kohle und Uran) dokumentiert und nicht durch den Endenergieverbrauch. Die vom BMU erwähnte Steigerung "von 6% auf 14%" betrifft aber den Endenergieverbrauch (Strom, Wärme). Der Primärenergieanteil der Ökoenergien an der Wärmeerzeugung lag im Jahre 2006 bei lediglich 2,2%, siehe SOLARKRITIK21.
Das BMU und die Bundesregierung verwenden also Werte und Prozentzahlen, die mit der Abhängigkeit von Energieimporten überhaupt nix zu tun haben und dienen somit nachweislich nur der Schönfärberei der Anteilswerte der Ökoenergien.
Die in der Pressemeldung vom 05.03.2008 erwähnten heutigen "6%"-Wärmeerzeugung durch Ökoenergien wurden im Jahre 2006 zu 4,1%-Punkten durch "biogene Feststoffe" im Haushalt, also Pelletsheizungen erreicht, siehe SOLARKRITIK21. Die Anteile der anderen Ökoenergien liegen fast alle durchweg bei jeweils ca. 0,2%-Anteil, also unbedeutend. Es ist also vorauszusehen, das bei Inkrafttreten dieses EEWG-Gesetzes das gleiche Öko-Desaster geschehen wid, wie beim Biosprit, wo weltweit Nahrungsmittel wie Raps und Mais für Bioenergie angebaut werden und der Preis für Grundnahrungsmittel aufgrund der erhöhten Nachfrage von Raps, Mais und anderen Getreidesorten für den Anbei von Bioenergie gestiegen ist.
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