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20
May
2010
NRW-Landesverfassung verstößt gegen das Grundgesetz ?!? PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. Juni 2010 um 18:13 Uhr
NRW_Verfassung_Grundgesetz_20100520Diese Recherche über die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen belegt, dass der politisch-verantwortliche Gesetzgeber bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949, nämlich am 28.06.1950, das Grundgesetz im Artikel 97 im Wortlaut durch die NRW-Landesverfassung "ausgehebelt" hatte.

So steht in der NRW-Landesverfassung im Artikel 3 Abs. 3.:

"Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Richter ausgeübt."

obwohl im Grundgesetz im Artikel 97 Absatz 1 GG seit dem 23.05.1949 steht:

"Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."

Der wichtige 2. Halbsatz: "...und nur dem Gesetze unterworfen" wurde in der NRW-Verfassung weggelassen.

Man fragt sich, aus welchem Grund der Text des Artikel 3 Abs. 3 überhaupt in die NRW-Landesverfassung aufgenommen worden ist, wo doch diese Gesetzestext ja bereits im Grundgesetz im Artikel 97 Abs. 1 steht ?!

Es scheint so, daß die alliierten Besatzungsmächte damals am 12. Mai 1949 solche "Methoden" von den neuen politisch-verantwortlichen Personen befürchteten, denn sie schrieben in das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz unter der Ziffer 8 folgenden Hinweis zur Klarstellung:

"Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden."

Diese Klarstellung war eigentlich auch überflüssig gewesen, denn auch im Artikel 31 Grundgesetz steht:
"Bundesrecht bricht Landesrecht". Damit ist der verfassungswidrige Artikel 3 Abs. 3 der NRW-Landesregierung eigentlich wirkungslos, trotzdem steht er von Anfang an bis heute in der NRW-Landesverfassung. Warum ??


So sprach aber die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter am 14.01.2006 in Münster offen und deutlich aus, welche Funktion das "Recht in NRW" wohl in Wirklichkeit hat:

"Wenn wir über eine "knappe Resource Recht" sprechen, müssen wir uns darüber im Klaren sein, daß das Recht ein massgeblicher Wirtschaftsfaktor ist."


 ...und wohl insbesondere für die Solarwirtschaft? fragt sich www.solarkritik.de


Der Rechtsprofessor Dr. Gerhard Wolf von der Universität Frankfurt/Oder sprach bereits im Jahre 1996 in seiner Ausarbeitung "Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?" deutlich aus, was von der deutschen Justiz und Richterschaft seit 1945 zu halten ist. Die NRW-Verfassung mit der heute dokumentierten Manipulation des Artikel 97 des Grundgesetzes legte dafür wohl auch den mehr als zweifelhaften Grundstein.

Update am 20.05.2010, 21Uhr30 MESZ:
Als die "etablierte Mainstream-Presse" über diese Recherche informiert wurde, bekam SOLARKRITIK.DE ein Mail mit folgendem Inhalt:


"bitte streichen Sie uns (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) aus diesem Verteiler...."


Dank und Gruß Juliane Albrecht

 
dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Geschäftsführer: Malte von Trotha (Vors.) - Michael Segbers
Aufsichtsratsvorsitzender: Karlheinz Röthemeier
Sitz Hamburg, Register AG Hamburg, HRB 68431
 

Update am 10.06.2010:
NRW_Verfassung_Volksentscheid19500618Durch einen Presseartikel vom  20.06.1950 in der Recklinghäuser Zeitung kann dokumentiert werden, dass das "dumme Volk" in NRW sogar zu Gunsten dieser grundgesetzwidrigen NRW-Verfassung durch direkten Volksentscheid am 18.06.1950 abstimmt hatte (Rot-Markierungen von SOLARKRITIK.DE).

***


 

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