20 May 2010 |
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Diese Recherche über die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen belegt, dass der politisch-verantwortliche Gesetzgeber bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949, nämlich am 28.06.1950, das Grundgesetz im Artikel 97 im Wortlaut durch die NRW-Landesverfassung "ausgehebelt" hatte.So steht in der NRW-Landesverfassung im Artikel 3 Abs. 3.: "Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Richter ausgeübt." obwohl im Grundgesetz im Artikel 97 Absatz 1 GG seit dem 23.05.1949 steht: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Der wichtige 2. Halbsatz: "...und nur dem Gesetze unterworfen" wurde in der NRW-Verfassung weggelassen. Man fragt sich, aus welchem Grund der Text des Artikel 3 Abs. 3 überhaupt in die NRW-Landesverfassung aufgenommen worden ist, wo doch diese Gesetzestext ja bereits im Grundgesetz im Artikel 97 Abs. 1 steht ?! Es scheint so, daß die alliierten Besatzungsmächte damals am 12. Mai 1949 solche "Methoden" von den neuen politisch-verantwortlichen Personen befürchteten, denn sie schrieben in das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz unter der Ziffer 8 folgenden Hinweis zur Klarstellung: "Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden."
Juliane Albrecht Redakteurin Deutsche Presse-Agentur (dpa) Büro Münster Tel.: 0251/609540 Fax: 0251/524066 Mobil: 0163/4113215 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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