14 Mar 2010 |
|
Im Urteilstext des Urteils vom Amtsgericht Marl vom 25.02.2002 findet sich auf Seite 4 folgendes Zitat:
"Der Begriff des Bedarfs (Anm.: Warmwasserbedarf) macht nach Auffassung des Gerichts klar, dass es nur um die Erwärmung des im Haushalt verbrauchten Wassers gehen kann, nicht aber um die Erwärmung des im Heizungskreislauf weitgehend konstant verbleibenden Brauchwassers." Dieses Zitat belegt, dass auch ein Richter den Begriff "Brauchwasser" definitiv mit Raumheizungswasser in Verbindung bringt und Brauchwasser als Raumheizungswasser definiert. Aber trotzdem: Das Amtsgericht Marl wollte wohl auch nicht erkennen, dass thermische Solaranlagen einen Bedarf an Wärme decken und keinen Bedarf an Wasser. *** |




