18 Mar 2010 |
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1. Richter Dr. Michael Krökel vom LG Bochum unterschlägt am 07.12.1999 in seinem Urteil LG Bochum 1 O 302/97 zum 1. Mal die solarkritischen Ergebnisse 3 und 4 aus dem von der Justiz in Bochum am 05.02.1998 beauftragte Sachverständigen-Gutachten vom 10.11.1998 über eine irreführende Werbeanzeige und einer 60%igen Energieeinspareffizienz.
In der gleichen Art von solaren Werbeschwindel wurde ab 1998/1999 die "solare 60%ige EnergieEinspar-Effizienz" in Deutschland verbreitet, obwohl diese Effizienz in Wahrheit gar nicht existiert. Die Justiz hatte also ein politisches Motiv den "solaren Effizienz-Schwindel" zu vertuschen und den politischen Willen dadurch zu legalisieren. Den vom LG Bochum bestätigten Gutachtenantrag vom 03.02.1998 bzw. 05.02.1998 bezüglich der irreführenden Werbeanzeige finden Sie hier:
Die Bestätigung vom 10.02.2005 des Richter Kexel vom Landgericht Bochum, dass sich die eine identische Kopie der Original-Werbeanzeige vom 19.01.1996 korrekterweise in der Akte 1 O 302/97 befunden hat, finden Sie hier:
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