18 Mar 2010 |
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Richter Dr. Michael Krökel vom LG Bochum erpresst mich am 25.06.2002 in dem Verfahren 1 O 343/02 mit Knastandrohung zu einem Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO und unterschlägt in diesem Verfahren zum 2. Mal das "solarkritische Gutachten vom 10.11.1998". In dem Verfahren 1 O 343/02 beweist der Gutachtentext und das Datum des Gutachtenantrages "03.02.1998" den Prozessbetrug des Rechtsanwalt G. und seines Mandanten G-B. Der Richter Dr. Michael Krökel ist zwangsläufig "gezwungen", das Gutachten auch im Verfahren 1 O 343/02 zu unterschlagen, weil er das Gutachten ja auch bereits im Verfahren 1 O 302/97 unterschlagen hatte. Die unwahren Tatsachenbehauptungen in der Klageschrift des Solaranwaltes vom 10.05.2002 des Solaranwaltes sind in dem Screenshot nachzulesen. Der Solaranwalt hat durch seine Klageschrift vom 10.05.2002 versucht, mir einen Prozessbetrug anzuhängen, um damit den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zu vertuschen, und um mich für diesen Fehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 verantwortlich zu machen, die in Wahrheit der Solaranwalt selbst und sein Solarmandant begangen haben.
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