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18
Mar
2010
Die unwahre Dienstliche Äußerung vom 04.04.2006 des Richters Krökel PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. März 2011 um 06:05 Uhr
Wie der Richter Krökel seine Rechtsbeugung zugegeben hat.
Mittlerweile hat der Richter Dr. Michael Krökel im Rahmen des eingereichten Befangenheitsantrages am 04.04.2006 seine Rechtsbeugung in dem Verfahren LG Bochum 1 O 343/02 schriftlich bestätigt. Denn er hat zugegeben, dass er gewusst hatte, dass der Solaranwalt Dr. Gigerl auf Basis der 2. Werbeanzeige aus 1998 in der Klageschrift vom 10.05.2002 zu LG Bochum 1 O 343/02 gelogen hatte.

Der Richter Krökel hat damit bestätigt, dass er einen Prozessbetrug auf Basis der 2. späteren Werbeanzeige wissentlich geduldet hatte, obwohl er nachweislich gewusst hatte, dass sich eine Kopie der korrekten 1. Werbeanzeige vom 19.01.1996 in der maßgeblichen Gerichtsakte befunden hat.

Ausserdem hat der Richter Krökel mit der Behauptung gelogen, dass er angeblich im Verfahren 1 O 302/97 gewusst hätte, dass die Werbeanzeige angeblich aus dem Jahr 1996 gewesen sei. Diese Tatsache war nämlich in diesem Verfahren 1 O 302/97 gar nicht bekannt und nicht bewiesen. Und da der korrekte und genaue Datumswert der 1. Werbeanzeige aus 1996 bis Mai 2002 nicht bewiesen worden war, haben der Anwalt Gigerl und sein Marler Solaranbieter Hans-Dieter G. "geglaubt", sie könnten einfach die 2. spätere Werbeanzeige prozessual im Verfahren 1 O 343/02 verwenden.

Der Befangenheitsantrag gegen den Richter Krökel wurde von gleichen 1. Zivilkammer beim LG Bochum wegen, so wörtlich, "Unbegründetheit" abgelehnt, und der Richter Krökel hat mir abermals im Oktober 2006 ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro auferlegt. Insgesamt habe ich damit bis heute (28.07.2010) 22.000 Euro zivilrechtliche Ordnungsgelder bezahlen müssen und musste eine 2- und 3-wöchige wöchige Ordnungshaft absitzen, weil die Justiz in Bochum und Hamm die von mir nachgewiesenen Justizbetrügereien vertuschen will und obwohl ich sowohl vom Vorwurf der "falsch Verdächtigung" und vom Vorwurf der "Beleidigung" strafrechtlich zu 100% freigesprochen worden bin.

Falls Sie sich fragen, warum der Richter Krökel diesen Prozessbetrug des Recklinghäuser Anwaltes geduldet hatte ?

Der Richter Dr. Michael Krökel hat mit dem geduldeten Prozessbetrug den gravierenden Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 vertuscht. Denn im Ursprung ist das Urteil des OLG Hamm vom 04.07.2001 falsch. Denn das Urteil vom 04.07.2001 hatte die falsche spätere Werbeanzeige aus 1998 verwendet.  Der Recklinghäuser Anwalt Gigerl hat dann im Verfahren 1 O 343/02 Prozessbetrug auf Basis eines Urteilsfehlers des OLG Hamm begangen.

Falls Sie sich fragen, warum denn Richter Urteilsfehler vertuschen wollten und sollten ?

Das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit ist (angeblich) höher zu bewerten als der Justiz Fehler nachzuweisen.
Für dieses Verhalten von Richtern und Juristen gibt es in Deutschland eigentlich keine bekannte Rechtsgrundlage, trotzdem handeln Richter  in Deutschland nach diesem zweifelhaften "Korpsgeist", was ein Schreiben des Direktors vom Amtsgericht Soltau Rundt vom 06.05.1998 beweist.

Das NRW-Justizministerium in Düsseldorf ist über all diese Vorgänge seit Jahren informiert aber der Ministerialrat Müggenburg und der Ministerialdirigent Prof. Dr. Reinhard Klenke vertuschen diese Vorgänge beim NRW-Justizministerium seit Jahren in der Geheimakte 4121 E-III 372/98.

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