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12
Jul
2010
Furchtbare Juristen verweigern das Grundgesetz als oberste Rechtsnorm PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. Mai 2011 um 19:01 Uhr
hartmannGigerl_Grundgesetz_20100615Dieses nachfolgend dokumentierte Verhalten der fruchtbare Juristen in Recklinghausen dokumentiert nun eindeutig, dass das Grundgesetz in Deutschland keine Rechtwirkung mehr hat und nur DANN von den Juristen und der "politischen Klasse" benutzt wird, wenn das Grundgesetz diesen Juristen zur Durchsetzung politisch-gewollter Ziele nützt. SOLARKRITIK.DE berichtet über diese zweifelhafte teleologische Rechtsauslegung bereits.

Wenn der Bürger das Grundgesetz und die Grundrechte für sich als Abwehrrecht gegen den Staat und seine Amtsträger aus Politik und Verwaltung einfordert, werden diese Grundrechte vorsätzlich von Richtern unterschlagen, obwohl Richter eigentlich an das Grundgesetz durch Richtereid nach § 38 DRiG zwingend gebunden sind.

Wenn der furchtbare Jurist Dierk Hartmann im Auftrag seines Juristen-Kollegen Gigerl aus Recklinghausen z.B. am 15.06.2010 schreibt:



"Die Strafprozessordnung und auch das Strafgesetzbuch stammen aber aus dem 19. Jahrhundert, sind also mehr als 50 Jahre vor dem Grundgesetz erlassen worden und daher nicht am Massstab des GG zu messen."

...so dürfte für jeden Bürger in Deutschland nun klar geworden sein, dass das Grundgesetz als oberste Rechtsnorm bei diesen furchtbaren Juristen nie Rechtswirkung erlangt hat und wohl auch nie erlangen wird. Denn dieser obige Satz des furchtbaren Juristen Dr. Dierk Hartmann dürfte deutlich gemacht haben, daß wir Bürger in Deutschland noch Glück haben dürfen, dass nicht bereits die "Hexenverbrennung" und die "Inquisition" in Deutschland wieder eingeführt worden sind, weil diese "Gesetze" ja auch "vor mehr als 50 Jahren vor dem Grundgesetz erlassen worden sind" und diese "Hexenverbrennung" somit zwangsläufig auch - nach Dierk Hartmann  zweifelhafter Sichtweise - angeblich über dem Grundgesetz steht.

Denn dieser oben zitierte Satz des furchtbaren Juristen Hartmann ist juristisch falsch und unwahr, weil Artikel 123 Absatz  1 des Grundgesetzes eindeutig den seit dem 23.05.1949 gültigen, unveränderten und zwingenden Rechtsbefehl enthält::

"Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages (08.09.1949) gilt (nur) fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht."

Deshalb ist die Strafprozessordnung (StPO) in der angeblichen Fassung aus dem 19. Jahrhundert, die Dierk Hartmann beschreibt, nicht mehr anwendbar, weil die Strafprozessordnung Grundrechtseinschränkungen nicht zitiert, wie es der Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG zwingend vorschreibt. Daran ändern auch angebliche anderslautende Verfassungsgerichturteile nichts, weil das Bundesverfassungsgericht nicht befugt ist, den Wortlaut aus dem Grundgesetz abzuändern. Das Grundgesetz und dessen Wortlaut steht seit dem 23.05.1949 immer noch über den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Dieser Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG wurde wegen der negativen Erfahrungen mit furchtbaren Juristen im "Dritten Reich" bewusst in das Grundgesetz aufgenommen, damit keine Aushöhlung der Grundrechte mehr stattfindet, wie sie nun auch wieder von dem furchtbaren Juristen Dierk Hartmann aus Recklinghausen praktiziert wird. Deshalb muss man und darf man diesen Recklinghäuser Juristen Dierk Hartmann nach Artikel 5 GG getrost als Nazi bezeichnen, weil er sich nachweislich über die Grundrechte aus dem Grundgesetz als oberste Rechtsnorm stellt, was sein obiges Zitat belegt. Die Nazis haben sich - genauso wie der Recklinghäuser Jurist Dierk Hartmann heute - ab1933 auch über die Grundrechte aus der Weimarer Verfassung gestellt und die Grundrechte mit der Reichstagsbrandvordnung am 28.02.1933 ausser Kraft gesetzt. Das gleiche praktiziert nun Dierk Hartmann in seinem Schriftsatz vom 15.06.2010. Seit Jahren werden diese nicht nur grundgesetzwidrigen Straftaten und Prozessbetrügereien der furchtbaren Juristen Dierk Hartmann und seines Kollegen Gigerl durch das NRW-Justizministerium durch Ablegen in die erwähnte Geheimakte gedeckt und vertuscht.

Obwohl die Frist für die Bearbeitung der Beschwerde des Solarkritikers vom 21.05.2010 über den Beschluß vom 17.05.2010 bereits am 01.06.2010 um 24Uhr00 abgelaufen war  - SOLARKRITIK.DE informierte darüber -, erlässt das Landgericht Bochum durch Willkür und Machmissbrauch einfach einen Beschluss mit Datum vom 21.06.2010 und verweigert dem Solarkritiker trotz Fristablauf ausserdem die Anerkennung der Grundrechte aus dem Grundgesetz, in dem das Gericht lediglich schreibt:

"Seine Einwendungen gegen die angebliche Verfassungswidrigkeit der Strafprozessordnung wegen eines Verstosses gegen das Zitiergebotes greifen nicht durch."

Eine dezidierte Widerlegung der Fakten und Tatsachen über den Artikel 19 GG als zwingende "Fessel des Gesetzgebers", die vom Solarkritiker im Detail vortragen und auch belegt worden waren, wird von diesen furchtbaren Richtern und Juristen in Recklinghausen nicht praktiziert.

Bei diesen oben zitierten Formulierungen, die die zwingenden Rechtsnormen des Grundgesetzes mit Vorsatz (!) nicht anerkennen, und damit das Recht beugen, greift nun das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG, da diese Richter die obersten Rechtsnormen aus dem Grundgesetz durch Willkür und Machtmissbrauch nachweislich und vorsätzlich außer Kraft setzen.

Auf Basis dieser Willkür und Machtmissbrauch wurde das Bankkonto des Solarkritikers am 18.06.2010 gepfändet und die EC-Karte gesperrt und einbehalten. Der Solarkritiker ist somit gegenwärtig "Freiwild" und zu 100% rechtlos, denn diese Straftaten dieser furchtbaren Juristen werden seit 1998 in einer Geheimakte, die sich seit 1998 beim NRW-Justizministerium befindet, gedeckt und vertuscht. In diese Akte wird dem Solarkritiker seit Jahren Akteneinsicht verweigert. Diese Akteneinsicht wird dem Solarkritiker ebenfalls von furchtbaren Juristen beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ohne Urteil und Beschluss verweigert, weil diese Akte angeblich eine "Gefahr für Bund und Land" darstellen würde, so die Argumentation des Universitätsprofessers Dr. Reinhard Klenke, der gleichzeitig als Staatssekretär beim NRW-Justizministerium tätig ist. So funktioniert der politische Justizfilz, nicht nur in NRW.

Auf Basis dieser Geheimakte werden nicht nur die Straftaten dieser furchtbaren Juristen, sondern auch der politische Effizienz-Betrug mit thermischen Solaranlagen vertuscht, über die SOLARKRITIK.DE auf diesen Webseiten seit 1999 informiert.

 

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