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27
Apr
2011
CIA-Methoden beim Amtsgericht Recklinghausen PDF Drucken
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Mai 2011 um 12:21 Uhr
Oswald20110408
Der Psychiatrisierungsterror der deutschen Justiz geht weiter !!

Am 26.04.2011 hatte SOLARKRITIK.DE über die Psychiatrisierungsmethoden bei der CIA berichtet. Das deutsche Amtsgericht Recklinghausen versucht diese CIA-Methoden nun auch zum 4. Mal gegen den Solarkritiker anzuwenden:

Zur Verhinderung einer Beweisaufnahme versucht nun das Amtsgericht Recklinghausen abermals in einem weiteren Strafverfahren gegen den Solarkritiker den Solarkritiker zu psychiatrisieren, weil er den ehemaligen SPD-Straf- und Amtsrichter Dirk Vogt angeblich beleidigt hätte, weil er diesem Richter Fälschung seines Gerichtsprotokolls öffentlich in einem Presseartikel vorgeworfen hätte. Wie bereits der Gerichtstermin am 20.04.2009 mit der konkludenten Androhung einer psychiatrischen Unterbringung (!) sollte diese psychiatrische Untersuchung auch am 20.04.2011 stattfinden. Zufall ? Historikern  der deutschen Geschichte dürfte dieses Tagesdatum bekannt sein.

SOLARKRITIK.DE hat diesen Termin am 20.04.2011 abgelehnt und per Mail abgesagt, da seit dem 16.02.2011 die Geschäftsfähigkeit des Solarkritikers ärztlich festgestellt worden ist.

Aber die Vorwürfe gegen den Strafrichter Richter Dirk Vogt sind in mehreren Punkten dokumentiert und beweisbar:

1.
Diese Vorwürfe der Protokollfälschung gegen den Amtsrichter Dirk Vogt (damals Mitglied derRichtervogtfoto SPD und Mitglied im Kreistag Recklinghausen für die SPD) sind auch dem NRW-Justizministerium bekannt und werden in der Geheimakte 4121 E-III 372/98 ebenfalls vertuscht. Der Richter Dirk Vogt saß auch in diversen Ausschüssen im Kreistag und "pflegte" zahlreiche Nebentätigkeiten.

Am 05.02.2010 war in der RZ zu lesen, daß dieser mittlerweile pensionierte Richter Dirk Vogt aus der SPD ausgetreten ist. Die Beziehung "auf Gegenseitigkeit" zwischen Richter und SPD-Politik machte wohl keinen Sinn mehr, wenn Dirk Vogt kein Richter mehr ist. Den SPD-Mitgliedsbeitrag wollte sich Dirk Vogt womöglich nun sparen.

Seit 2006 wird dem Solarkritiker die Akteneinsichtnahme in 198 geheimen Aktenseiten verweigert. Diese 198 geheime Aktenseiten stehen im Verdacht, daß diese Seiten dokumentieren, daß das NRW-Justizministerium und die dortigen Ministerialräte und Ministerialdirigenten auf richterliche Entscheidungen Einfluß genommen haben. So wurde diese Akte 4121 E-III 372/98 vom NRW-Justizministerium als "geheim" und als angebliche "Gefahr von Bund und Land" deklariert, was als offizielle Begründung fungiert, die Akteneinsichtnahme zu verweigern.

2.
Die Protokollfälschung des Richters Vogt ist durch Ton-Protokolle eines Prozessbeobachters beweisbar.



Die entlastende Aussage des Marler Anwalts Schmidt hatte der SPD-Richter Dirk Vogt sowohl im Gerichtsprotokoll als auch in seinem Straf-Urteil ins genaue Gegenteil verdreht und damit die erpresserische und der Einschüchterung dienende  Knastandrohung vom 25.06.2002 des Bochumer Richters Krökel eliminiert !!

Das Ton-Protokoll mit der Zeugenaussage des Rechtsanwalts Schmidt aus Marl vom 20.06.2007 beweist, daß der Bochumer Richter Dr. Michael Krökel den Solarkritiker am 25.06.2002 in dem Zivil-Prozess 1 O 343/02 mit einer Knastandrohung erschreckt und dadurch erpresst bzw. genötigt hatte.

Der Bochumer Richter Krökel hat mit einem so erpressten Anerkenntnisurteil den Urteilfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 vertuscht, den der Recklinghäuser Anwalt Hans-Joachim Gigerl im Verfahren 1 O 343/02 für einen Prozessbetrug benutzt hatte. Aber da am 25.06.2002 im Laufe des Zivilverfahrens 1 O 343/02 sowohl der Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, als auch der daraufbasierende Prozessbetrug des Anwalts Gigerl, beweisbar wurde, erpresste der Bochumer Richter Dr. Michael Krökel am 25.06.2002 in der öffentlichen Verhandlung  zu AZ: 1 O 343/02 im Gerichtssaal den Solarkritiker mit den Worten:

"Wenn Sie die Sichtweise der Justiz nicht akzeptieren, wandern Sie in den Knast, Herr Hoffmann."

Das so durch den Richter Krökel erpresste Anerkenntnisurteil vom 25.06.2002 im Verfahren 1 O 343/02 entsprach nicht der Vereinbarung, da die Anerkennung des solaren Betrugs des Solaranbieters von dem Solarkritiker nachweislich nicht und niemals anerkannt worden ist, was auch von dem damaligen Anwalt Schmidt schriftlich bestätigt worden ist.

Trotzdem steckte der rechtsbeugende Richter Krökel den Solarkritiker zweimal in Ordnungshaft, weil dieser Richter Krökel nicht will, daß ein auf einen Urteilsfehler des OLG Hamm basierender Prozessbetrug des Anwalts Gigerl aufgedeckt wird.

Die schriftliche "Dienstliche Äußerung" des Bochumer Richters Krökel vom 04.04.2006 dokumentiert, sowohl die Nötigung durch Knastandrohung, als auch - durch den Punkt 3 der dienstlichen Äußerung -,  daß der Richter Krökel im Zivil-Verfahren AZ:  1 O 343/02 gewußt (!) hatte, daß der Recklinghäuser Rechtsanwalt Gigerl in der Klageschrift zu 1 O 343/02 die Unwahrheit auf Basis der falschen Solarwerbeanzeige vorgetragen hatte. Der Richter Dr. Michael Krökel hatte also bewusst und vorsätzlich einen Prozessbetrug des Anwalts Gigerl geduldet, um damit den Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 zu vertuschen. Mit diesem Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 wurde der bundesweite 60%-Werbeschwindel der Solarwirtschaft "legalisiert" und durch die deutsche Richterschaft in zweifelhafter Weise "abgesegnet", und wohlmöglich "auf Anweisung" (Erlaß/Verfügung) des NRW-Justizministeriums.

Diese "Erlasse und Verfügungen des NRW-Justizministeriums" werden SOLARKRITIK.DE seit 2006 verweigert.

3.
Der Richter Dirk Vogt hat die Falschheit seines Protokolls am 03.12.2007 schriftlich bestätigt.

Die zahlreichen Ungenauigkeiten im Gerichtsprotokoll des Richters Vogt sind in einer schriftlichen Gegenüberstellung im Detail dokumentiert worden und können außerdem auch durch Ton-Protokolle vom 25.05.2007, 13.06.2007 und 20.06.2007 bewiesen werden. Am 06.09.2007 ist von SOLARKRITIK.DE ein Antrag auf Änderung des Gerichtsprotokolls gestellt worden. Der SPD-Richter Vogt hatte es abgelehnt, diese zahlreichen Fehler und Ungenauigkeiten als Fehler und Ungenauigkeiten anzuerkennen, obwohl wie gesagt, diese Fehler und Ungenauigkeiten durch Ton-Protokolle aus drei Verhandlungstagen beweisbar sind.

Trotzdem ist der Solarkritiker wegen "Übler Nachrede" des Strafrichters Dirk Vogt weiterhin angeklagt worden unduvs110412-002 seine Glaubwürdigkeit soll nun durch eine ärztliche Psychiatrisierung abermals untergraben werden. Der SPD-Chef Sigmar Gabriel hat am 12.04.2011 durch sein Statement auf PHOENIX bestätigt, wie die Psychiatrisierung in Verbindung mit dem Anlegen von Geheimakten politisch benutzt werden kann. So eine "Psycho-Nummer" zur Durchsetzung zweifelhafter politischer Ziele ist also ein gängiges Mittel einer zweifelhaften politischen Kultur in Deutschland, obwohl seit dem 23.05.1949 angeblich das Grundgesetz als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat existiert. Aber leider wohl nur auf dem Papier.

---
Die Recklinghäuser Justiz und Richterschaft versucht nun mit dem zweifelhaften Arzt Dieter Oswald - ähnlich wie bereits im 1. Strafverfahren und dem Berufungsverfahren am 20.04.2009 - eine Beweisaufnahme und Tatsachenfeststellung des Solarkritikers zu verhindern, in dem im Vorfeld dieses 2. Strafverfahrens abermals versucht wird, die "strafrechtliche Verantwortlichkeit" des Solarkritikers in Frage zu stellen, und seine Beweise als unglaubwürdig erscheinen zulassen. Dabei ist der Psychiater Dieter Oswald nicht der 1. Psychiater, der durch das politische Umfeld beauftragt worden ist, ein "politisch-gewolltes Psychiater-Gutachten" zu verfassen.

Robert Baer berichtet über die Psychiatrisierung bei der CIAAm 26.04.2011 hatte SOLARKRITIK.DE über die Psychiatrisierungsmotive der CIA berichtet.
Erkennen Sie die Parallelen der Methoden der CIA zum Amtsgericht Recklinghausen ??


Der Solarkritiker hat bereits mehrfach der Justiz- und Richterschaft mitgeteilt, daß kein solcher Arzt mit "zweifelhaften  politischen Motiven" von der ärztliche Schweigepflicht entbunden wird. Diese von der Justiz beauftragten zweifelhaften Gutachten eines Arztes dürfen also nicht juristisch verwendet werden, weil die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Solarkritiker fehlt. Auch wird der Solarkritiker niemals einen solchen, von der Justiz bestellten Arzt aufsuchen, solange dem Solarkritiker die Akteneinsichtnahme in 198 geheimen Aktenseiten über seine solarkritischen Recherchen verweigert wird.

Mit der Entscheidung vom 23.03.2011 hat ein französischer Rechtsanwalt für seinen deutschen Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (2 BvR 882/09) eine psychiatrische Zwangsbehandlung endlich beenden können.
Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgericht greift die Behandlung eines Patienten gegen seinen Willen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Fazit des Rechtsanwalts über Ärzte und Richter, die nicht aufhören eine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Patienten anzuordnen:

"Wenn sie es nicht tun, werde ich die entsprechenden Ärzte wegen Körperverletzung anzeigen und die Richter, die jetzt noch eine Zwangsbehandlung genehmigen, ebenso. Das sind dann Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben."

Das gleiche gilt aktuell für die Richter beim Amtsgericht Recklinghausen, die weiterhin durch Androhung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen eine Beweisaufnahme über Justiz- und Richterkriminalität bei der NRW-Justiz seit Jahren verhindern wollen, weil auf Basis dieser Justiz- und Richterkriminalität die "solare 60%-Täuschung" der Solarwirtschaft in zweifelhafter Weise legalisiert worden ist. Der aktuelle Versuch der Psychiatrisierung ist bereits der in Summe 4. Versuch der NRW-Behörden, den Solarkritiker zu psychiatrisieren. Die drei vorherigen Versuche der NRW-Justizbehörden im Jahr 2003, 2006 und 2008/2009 sind unter SOLARJUSTIZ nachzurecherchieren.

SOLARKRITIK.DE hat diese geschilderten Machenschaften und Hintergründe der politisierten NRW-Justiz auf Basis von Geheimakten und Psychiatrisierungen in einem 80-minütigen Video im November 2010 visuell aufbereitet. Bereits die ersten 15 Minuten in dem Video dokumentieren die bedenklichen Machenschaften und Motive der NRW-Justiz

Seit Mai 2008 ist SOLARKRITIK.DE bekannt, warum deutsche Richter eigene Fehler vertuschen wollen. Denn seit Mai 2008 ist dem Solarkritiker die Behauptung des Direktors des AG Soltau vom 06.05.1998 bekannt, die die wahre Motivation deutscher Richter beschreibt: Deutsche Richter sind nicht am Recht und Gerechtigkeit interessiert, sondern nur daran, daß das Ansehen der Justiz bewahrt bleibt, auch wenn Richter-Kollegen noch so kriminell und vorsätzlich zu Ungunsten des Rechts des Grundgesetzes und der Gerechtigkeit handeln und angeblich Recht sprechen.

Auch Jörg Kachelmann macht ähnliche Erfahrungen mit der deutschen Justiz und Richterschaft. In dem  von SOLARKRITIK.DE kommentierten TV-Bericht fragte sich die ZEIT-Journalistin Sabine Rückert, warum in deutschen Gerichtssälen nicht ordnungsgemäß, vollständig und allumfassend protokolliert wird. Die oben beschriebenen Machenschaften des SPD-Richters Dirk Vogt erklären in nachdenklicher Weise auch, WARUM  !!

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