23 May 2011 |
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Heute (23.05.2011) auf den Tag genau vor 62 Jahren ist das Grundgesetz als oberste Rechtsnorm und als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat in Deutschland in Kraft getreten, und heute verweigern vom Volk gewählte Bundestagsabgeordnete die Anerkennung der Grundrechte aus dem Grundgesetz:
So wurde am 19.05.2011 auf einer sog. "Bürgersprechstunde" der
SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (Foto) mit der Tatsache konfrontiert, daß der Solarkritiker Rainer Hoffmann mit richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 ein rechtsstaatliches Dokument besitzt, was ihm als Bürger dieses Landes die Rechtmässigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG zusichert. Bei dieser "Rechtmässigkeitskontrolle" geht es um die Überprüfung des Inhalts der bisher als "geheim" deklarierten Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium, dessen Inhalt im Verdacht steht, daß durch die dortigen Erlasse und Verfügungen Straftaten von Rechtsanwälten und Richtern zum Schaden des Solarkritikers vom NRW-Justizministerium geduldet worden sind und eine Aufklärung bis heute von Ministerialräten und Ministerialdirigenten verweigert wird. Die Erlasse und Verfügungen stehen ausserdem in Verdacht, daß Einfluss auf richterliche Entscheidungen genommen worden ist, durch die die politisch-gewollte Effizienz-Täuschung mit thermischen Solaranlagen in Deutschland in zweifelhafter Weise juristisch legalisiert worden ist. Es heisst in dem richterlichen Beschluß vom 16.07.2009, AZ: 17 K 3614/06 wörtlich: ![]() "Die Vorlage dieser Akte (4121 E-III 372/98), die Streitgegenstand des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist, ist für das vorliegende Verfahren rechtserheblich. Denn die Kenntnis dieser Akte ist erforderlich, um eine den Anforderungen des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz genügende Rechtmässigkeitskontrolle, des angefochtenen Versagungsbescheid vom 09.10.2006 sowie der im Klageverfahren vom Beklagten vertiefend geltend gemachten Gründe für die Versagung der begehrten Akteneinsicht gemäß §§ 2 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 2a), 9 IFG NRW in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durchzuführen."
(Fettmarkierungen im Text und Rot-Umrandungen in .pdf-Datei durch SOLARKRITIK.DE) Der Artikel 19 Abs. 4 aus dem Grundgesetz steht als oberste Rechtsnorm und als Abwehrrecht des Einzelnen höherwertig über jede einfachgesetzliche Vorschrift, wie z.B. § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, der zum Inhalt hat, eine zweifelhafte Behördenakte als geheim zu deklarieren.
Außerdem scheinen die Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diesen Beschluß vom 16.07.2009 so interpretieren zu wollen, in dem diese Richter anstelle des solarkritischen Grundrechtsträgers das Grundrecht nach Artikel 19 Abs. 4 GG selbst wahrnehmen wollen. Das gilt auf jeden Fall bis heute faktisch für 198 geheime Aktenseiten, in die der Solarkritiker bis heute keine Akteneinsicht erhalten hat, obwohl der Beschluß vom 16.07.2009 die Wirkung des Artikel 19 Abs. 4 GG erwähnt und damit die einfachgesetzlichen Vorschriften nach § 99 VwGO durch das Grundgesetz als oberste Rechtsnorm zwingend und zu Recht suspendiert werden. Das Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 GG steht als höherwertiges Recht über § 99 VwGO. In welcher anderen "Bananenrepublik" weltweit gibt es Grund- und Menschenrechte, die anstelle des persönlich-betroffenden Menschen vom Staat und seinen Richtern wahrgenommen und geltend gemacht werden ??? Es gibt in Deutschland für den Solarkritiker keine höhere Rechtsnorm als seine Grundrechte nach Artikel 1 bis 19 GG und speziell das Grundrecht nach Artikel 19 Abs. 4 GG, was vorsieht, die Rechtmässigkeit der Vorgänge in der Akte 4121 E-III 372/98 zu kontrollieren. Dieses elementare Grundrecht aus dem Grundgesetz wird dem Solarkritiker trotz richterlichen Beschluß vom 16.07.2009 bis heute verweigert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe wurde am 19.05.2011 zwischen 10Uhr30 und 11Uhr15 mit diesen Fakten und Tatsachen konfrontiert und SOLARKRITIK.DE hat das öffentliche Gespräch im Bürgerbüro zu Beweiszwecken auch aufgezeichnet: Hinweis zur obigen Tondatei: Das SPD-Bürgerbüro in Recklinghausen-Süd ist ein Raum mit einer Größe von 3 Meter mal 4 Meter, in dem sich zu diesem Zeitpunkt ca. 6 Personen befanden, die ebenfalls mit einander kommunzierten. Deshalb hat SOLARKRITIK.DE nur die guthörbare Passage (ca.1 Minute) mit der öffentlichen Einforderung des Grundrechts nach Artikel 19 Abs. 4 GG online gestellt. Obwohl in diesem kleinen Bürgerbüro von 12qm-Fläche an insgesamt 3 Stellen auch das Grundgesetz zum Mitnehmen für jeden Bürger ausgelegt war, verweigerte sich Frank Schwabe in diesem Gespräch mehrfach mit den Worten: "Er könne nix tun", obwohl der gewählte Volksvertreter Frank Schwabe mit der Verletzung der Grundrechte eines Recklinghäuser Bürgers konfrontiert worden ist.Diese fortdauernde Verweigerung der Anerkennung der Grundrechte aus dem Grundgesetz durch Juristen, Richter und Politiker in NRW zwingt den Solarkritiker Rainer Hoffmann nun unmissverständlich, jedwede Schriftsätze der Behörden und sonstige Institutionen abzulehnen, die inhaltlich und historisch mit Vorgängen in Zusammenhang mit nachzuprüfenden Inhalten der Akte 4121 E-III 372/98 beim NRW-Justizministerium stehen. Deshalb wird jeder Brief mit Schriftsätzen ab sofort ungeöffnet und ohne Kenntnisnahme in der folgenden Form an den Absender zurückgeschickt, solange dem Solarkritiker die Rechtmässigkeitskontrolle der Akte 4121 E-III 372/98 nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz durch Politik und Justiz verweigert wird: Diese ungeöffneten Briefe werden mit folgendem Vermerk an die Absender zurückgeschickt:Annahme verweigert !! Wegen der noch ausstehenden Rechtmäßigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16.07.2009, AZ: 17 K 3614/06) wurde die Annahme dieses postalischen Schriftsatzes durch den Adressaten verweigert. Ergänzender Hinweis: Dieser ungeöffnete Umschlag mit diesem Hinweis auf Rechtmäßigkeitskontrolle wurde zu Beweiszwecken fotografiert und archiviert. Auch das folgende VIDEO dokumentiert die Grundrechte aus dem Grundgesetz als Abwehrrechte gegen den Staat: Leider müssen Juristen, Beamte und Politiker in Deutschland seit über 60 Jahren nach Inkrafttreten des Grundgesetzes laufend daran erinnert werden, daß das Grundgesetz mit seinen Artikeln 1 bis 19 nicht nur die "günstigste Möglicheit" ist, Grundrechte durchzusetzen, sondern auch die Effektivste !! Über Recklinghausen, als "heimliche Hauptstadt der Kungelei" hatte SOLARKRITIK.DE vor einigen Tagen berichtet !! Update am 28.05.2011, 09Uhr10: Ausschnitt aus ARD-20UhrTagesschau vom 27.05.2011: Update am 05.06.2011, 10Uhr40: Zitate von Angela Merkel am 04.06.2011 auf dem Ev. Kirchentag in Dresden zu Menschenrechten und Grundrechten: *** |





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