09 Jan 2012 |
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SOLARKRITIK.DE hatte am 07.11.2011 darüber berichtet, was deutsche Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter einer "Erörterung der Streitsache" verstehen, nämlich: Psychiatrisierung. Der Solarkritiker weigerte sich an so einer zweifelhaften "Erörterung der Streitsache" von deutschen Richtern am 08.11.2011 teilzunehmen, da so eine Erörterung nicht zur Wahrheitsfindung einberufen worden ist, sondern zur versuchten Diskreditierung der Glaubwürdigkeit des Solarkritikers.In dem Gerichtsprotokoll vom 08.11.2011 wird der Solarkritiker weiterhin aufgefordert, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu stellen, da das Gericht angeblich "im Verhalten des Klägers" und "durch den Gesamtinhalt der vorliegenden Akten hinreichende Anhaltspunkte" für die Annahme sehen würde, dass der Kläger "(partiell) prozessunfähig" sein könnte, soweit "der Komplex "Solaranlage" bzw. "Geheimakte" im weitesten Sinne betroffen sei", so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen... Wie Sie anhand des Protokolls vom 08.11.2011 selbst lesen können, erwähnt das Verwaltungsgericht GE keine konkreten Anhaltspunkte, die eine angebliche Prozessunfähigkeit begründen.
Sondern das Gericht äußert nur einen pauschalen Verdacht auf "partielle Prozessunfähigkeit". Interessant ist auch, dass der Begriff "Prozess(un)fähigkeit" in der für das Verwaltungsgericht maßgeblichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gar nicht existiert. Das Verwaltungsgerichtsgesetz (VwGO) verlangt stattdessen die Geschäftsfähigkeit nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 VwGO des Klägers, und diese "Geschäftsfähigkeit" wurde bereits am 16.02.2011 durch den Hausarzt des Solarkritikers festgestellt, was dem Verwaltungsgericht GE seit Februar 2011 auch bekannt ist. ![]() Bemerkenswert ist ja auch, dass erst durch die wortwörtlichen Formulierungen im Schreiben des NRW-Justizministeriums vom 07.10.2009 der Sachverhalt einer "Geheimakte" relevant geworden ist, und eben nicht durch irgendwelche Aktivitäten des Solarkritikers. Trotz dieser bereits damals im Oktober 2009 dem Gericht bekannten Problematik wurde dem Solarkritiker am 17.08.2010 Akteneinsicht in die "Geheimakte" 4121 E-III 372/98 gewährt, allerdings fehlten in dieser Akte des NRW-Justizministerium bei der Akteneinsichtnahme am 17.08.2010 bekanntlich insgesamt 198 Seiten, die durch "weisse Seiten mit Hinweis" in der Akte ausgetauscht worden waren. Also warum eigentlich, soll der Solarkritiker nun wegen des Komplexes "Geheimakte und Solaranlage" prozessunfähig sein ? Prozessunfähigkeit als "Mittel" dt. Richter gegen grundrechtliche Ansprüche aus dem Grundgesetz ?? Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen versucht nun anscheinend in zweifelhafter Art und Weise die Verantwortung für die Existenz der "Geheimakte" auf den Solarkritiker abzuwälzen, um eine "Prozessunfähigkeit" zu konstruieren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss sich nämlich die Frage gefallen lassen, warum am 17.08.2010 dem Solarkritiker vor dem gerichts-bekannten Hintergrund - "Solaranlage und Geheimakte" - noch Akteneinsichtnahme in die Akte 4121 E-III 372/98 gewährt worden war ? Und nun im November 2011, wo der Solarkritiker seit Monaten so vehement auf seinem grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtmässigkeitskontrolle aus dem richterlichen Beschluss vom 16.07.2009 beharrt, um in die fehlenden 198 Aktenseiten beim NRW-Justizministerium zu schauen, soll dieser grundgesetzliche Anspruch dem Solarkritiker wohl dadurch verweigert werden, in dem von den gleichen Gelsenkirchener Verwaltungsrichtern einfach der Verdacht geäussert wird, der Solarkritiker könnte "prozessunfähig" sein. Hallo ??? Ist das so? Wer sich in Deutschland auf seine Grundrechte aus dem Grundgesetz beruft, wird von deutschen Richtern für prozessunfähig erklärt ? Das könnte ja auch bedeuten, daß Richter auch potentiell "prozessunfähig" wären, wenn sich die Richter auf Ihre richterliche Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG berufen ?! Was ist denn der Fall, wenn diese Richter den 2. Halbsatz aus Artikel 97 GG (...und nur dem Gesetze unterworfen) so häufig "vergessen" ?!? Besitzen diese Richter eigentlich eine ärztliche Approbation, die diese Richter befähigt, eine solche Verdachtsäusserung über den Gesundheitszustand eines Menschen zu behaupten ? Trotzalledem: Der Solarkritiker hat dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Attest vom 28.11.2011 des Neurologen, Psychiaters und Träger des Bundesverdientskreuzes Dr. Friedrich Weinberger vorgelegt, was die Geschäftsfähigkeit des Solarkritikers bescheinigt. Der Solarkritiker sei am 28.11.2011 bei "guter psychischer Gesundheit", so Dr. Weinberger. Am 28.11.2011 hielt der Solarkritiker zusätzlich noch einen Vortrag über seine solarkritischen Recherchen in Weissenohe bei Nürnberg, worüber der Geschäftsführer Willi Harhammer der Solarfirma IKRATOS am 09.12.2011 wie folgt berichtet hatte:
Können Sie anhand der niedergeschriebenen Erfahrungen von Willi Harhammer irgendwelche "Geschäftsunfähigkeiten" des Solarkritikers erkennen, dann teilen dieses bitte Willi Harhammer und/oder SOLARKRITIK.DE mit. Am 30.11.2011 nahm der Solarkritiker Akteneinsicht in die Verfahrensakten über dieses Verwaltungsgerichtsvefahren, um u.a. herauszufinden, was sich in den Akten für Verdachtsgründe finden lassen, um den Solarkritiker für geschäftsunfähig zu erklären, und die der Solarkritiker womöglich noch gar nicht kennt. Denn es kann sich ja dabei nur um Dokumente und/oder Sachverhalte handeln, die in der Zeit vom 17.08.2010 - dem Zeitpunkt der Akteneinsichtnahme in die unvollständige Geheimakte - und dem Schreiben des VG Gelsenkirchen vom 11.02.2011 handeln, also zu einem Zeitpunkt, wo das Verwaltungsgericht GE erstmalig angedeutet hatte, der Solarkritiker könnte "prozessunfähig" sein. Ein solches Dokument ist aber in den Akten am 30.11.2011 bei der Akteneinsichtnahme nicht zu finden gewesen und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann auch trotz mehrfacher Aufforderung bis heute einen solchen konkreten Nachweis als Begründung nicht vorlegen. Obwohl also vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen keine konkreten Gründe für eine "Prozessunfähigkeit" vorgelegt werden und der Solarkritiker mehrere Nachweise über seine Geschäftsfähigkeit vorgelegt hat, beharrt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Schreiben vom 09.12.2011 weiterhin darauf, den Solarkritiker auf partielle Prozessunfähigkeit untersuchen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht dann zwangsläufig auch soweit und stellt sogar auch das ärztliche Attest des Trägers des Bundesverdientskreuzes Dr. Friedrich Weinberger in Frage.Das Gericht (und jeder Leser hier) sollte sich mal fragen, wie eine "partielle Prozess(un)fähigkeit" über eine "Solaranlage" und Geheimakte" überhaupt festgestellt werden kann bzw. soll, insbesondere dann, wenn der Solarkritiker während der gesamten ärztlichen Untersuchung schweigt ?? Auch aus dieser Fragestellung heraus ist eine ärztliche Untersuchung gegen den Willen des Solarkritikers nicht nur vollkommen irrational, sondern aufgrund der seit dem 16.02.2011 existierenden Patientenverfügung des Solarkritikers auch für die verantwortlichen Richter und Ärzte auch seit dem 01.09.2009 strafrechtlich relevant (Körperverletzung), wenn Ärzte wissentlich gegen eine existierende Patientenverfügung agieren. Darüber wurden die Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen am 19.12.2011 per FAX informiert. Nach den Ausführungen des Rechtsanwaltes von Schirach in der ARD-Sendung "Günter Jauch" am 08.01.2012 erscheint auch der Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) durch die Richter beim VG Gelesenkirchen erfüllt. Wenn Sie glauben, der Fall des Solarkritikers über die zweifelhaften "Psychiatrisierungsmachenschaften" der deutschen Justiz sei ein Einzellfall in Deutschland, dann irren Sie sich aber gewaltig. Denn die deutschen Richter und Juristen kennen und nutzen die "Waffe" der Psychiatrisierung sehr genau, wenn es darum geht, eine politisch-unliebsame Recherche - aus welchen Gründen auch immer - zu verhindern, wie der Fall des Gustl Mollath zeigt, der seit über 5 Jahren in einer psychiatrischen Anstalt in Bayreuth sitzt, um Schwarzgeld-Verschiebungen der Hypovereinsbank nicht zur Aufklärung zu bringen. Am 13.12.2011 berichtete ARD-"REPORT MAINZ" über diesen skandalösen Fall: Dieser Fall der Psychiatrisierung von Gustl Mollath beschäftigt seit dem 15.12.2011 auch den Bayrischen Landtag Wie Sie feststellen werden, gibt es zahlreiche Parallelen zum Fall des Solarkritikers, wenn Sie unter SOLARJUSTIZ auf diesen Webseiten recherchieren. In beiden Fällen scheinen Richter ihre grundgesetzlich verbürgte "Unabhängigkeit" aus Artikel 97 1. Halbsatz GG mit "richterlicher All-Macht" zu verwechseln. Denn die Richter beim VG Gelsenkirchen verweigern dem Solarkritier seit über 2 Jahren die wie Artikel 97 GG gleichartige grundgesetzlich-verbürgte Rechtmässigkeitskontrolle nach Artikel 19 Abs. 4 GG, die die gleichen Richter selbst zur Heraushebung des grundgesetzlichen Anspruchs des Solarkritikers am 16.07.2009 formuliert hatten. Update am 15.01.2012: Im Januar 2012 berichtet auch der Rundbrief 1/2012 der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP) auf der Seite 2 unter Punkt 2.1. wiedermal über den Fall des Solarkritikers.In diesem Artikel ist zu lesen, daß die Staatsanwaltschaft Bochum mit Schreiben vom 13.12.2011 behauptet, die "Psychiatrisierung" und die Verdachtsäusserung des Richters Bock als den Solarkritiker als eine Person, die angeblich an "Querulantenwahn" leiden würde, "würde zum Wohle des Solarkritikers geschehen sein". So hebelt die politisch-motivierte und weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Bochum die nachweisbare Beleidigungstraftat des Bochumer Richters Bock aus und verweigert offenkundig eine strafrechtliche Verfolgung des Richters Bock. Deshalb wird der Solarkritiker zwangsläufig den Privatklageweg nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO gegen den Richter Bock anstrengen. Update am 02.02.2012: SOLARKRITIK.DE hat das nebenstehende Buch "Irre! - Wir behandeln die Falschen" von Manfred Lütz erhalten und in dem Buch findet sich auf Seite 40 ein beachtenswertes Zitat, was sich jeder deutsche Richter übers Bett hängen sollte:"Außerdem ist es ungehörig, bei jemanden eine Diagnose zu stellen, der bei einem nicht den Krankenschein abgegeben hat. Im Ernst also: Das mutwillige oder zynische Suchen nach Defiziten bei gesunden Menschen ist menschenunwürdig. Es ist Missbrauch, Missbrauch von Menschen und Missbrauch der Psychiatrie." Dem ist nix hinzuzufügen. *** |








SOLARKRITIK.DE hat das nebenstehende Buch "Irre! - Wir behandeln die Falschen" von Manfred Lütz erhalten und in dem Buch findet sich auf Seite 40 ein beachtenswertes Zitat, was sich jeder deutsche Richter übers Bett hängen sollte: