Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Februar 2011 um 00:11 Uhr
Diese N-TV-Sendung vom 02.07.2007 (Wiederholung morgens am 03.07.2007) verspricht ebenfalls fälschlicherweise eine Energiekostenersparnis von 60% durch einen thermischen Solarkollektor.
Die verantwortliche N-TV-Redaktion und Geschäftsführung von N-TV weigert sich diese 60%-Aussage richtig zu stellen.
Denn die sachliche Unrichtigkeit und der Verstoss nach § 10 Rundfunkstaatsvertrag (Wahrheitsgebot) durch N-TV besteht darin, daß es in Deutschland keine thermischen Solaranlagen gibt, die 60% (Heiz)-Energiekosten einsparen können.
Wie dieser Medienschwindel funktioniert, und wie die Bevölkerung in Deutschland durch solche Falschbehauptungen in den Medien getäuscht werden, wird auf www.solarkritik.de umfangreich dokumentiert, siehe auch VIDEO042
(Hinweis: Die Veröffentlichung des Ausschnittes aus dieser N-TV-Sendung durch § 51 UrhG (Zitatrecht) legitimiert und dient als Beweissicherung der fehlerhaften Berichterstattung der Medien über die solare Effizienz.)
Die zuständige Richterin am Landgericht Köln, Margarete Reske, war auch für das bekannte "Spickmich"-Urteil zuständig und urteilte damals wie folgt:
"Das Landgericht Köln jedenfalls verpasste den Kritikern der Homepage einen deutlichen Dämpfer. Nachdem eine Gymnasiallehrerin aus Moers, die mit 4,3 benotet worden war, eine einstweilige Verfügung gegen ihren Spickmich-Eintrag erwirkt hatte, hob das Gericht die Verfügung wieder auf. Die Veröffentlichung des Notenprofils sei durch das im Grundgesetz verbürgte Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, heißt es im Urteil. „Im Bereich der Berufsausübung muss sich jeder der Kritik stellen“, meinte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Dies fange beim „Flurfunk“ an und reiche heutzutage nun einmal bis ins Internet." (Quelle: Kölner Stadtanzeiger vom 09.08.2007)
Das Urteil vom LG Köln vom 17.09.2008, in dem dokumentiert wird, wie Richter in Deutschland das Urheberrecht ÜBER (!) die freie Recherche und die freie Meinungsäusserung des Grundgesetzes gestellt haben.
Durch das Urheberecht werden die Täuschungen in den Medien über die Effizienz von thermischen Solaranlagen vertuscht und man hat somit als Journalist kaum eine Möglichkeit über die fehlerhafte Berichterstattung authentisch zu informieren, und die Beweise einer Zuhörerschaft authentisch zugänglich zu machen.
Denn die Richter decken mit Ihrem Urteil ein fehlerhafte und wahrheitswidrige Berichterstattung von N-TV, was ich mit meinen Recherchen aufgedeckt habe. Aber die gleichen Richter vom LG Köln (Büch und Reske) haben in der gleichen Art und Weise auch bereits den WDR "gedeckt", der in ähnlicher Art und Weise in den Jahren 2003 bis 2005, nachweislich mit Wissen des damaligen Intendaten Friz Pleitgen und auch mit Wissen des politisch-besetzten WDR-Rundfunkrates (!) fehlerhaft und irreführend über die Effizienz von thermischen Solaranlagen berichtet hatte.
Das Urheberrecht wird also sowohl vom WDR als auch von N-TV benutzt, um fehlerhafte, aber politisch-gewollt täuschende Berichterstattung in den Mainstream-Medien zu vertuschen...eine Richtigstellung ist von beiden Sendern bis heute nicht erfolgt.
Bemerkenswert an dem Urteil vom 17.09.2008 sind neben den zahlreichen sachlich unrichtigen Fakten im Urteilstext auch eine formaljuristische Tatsache. Denn im § 117 der VwGO und § 315 ZPO steht:
"Das Urteil wird abgeschlossen durch die Unterschrift der Richter" bzw. "Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben."