24 Jun 2010 |
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Dieses 6-seitige Faltblatt der Firma ELTING aus Dülmen wies im Oktober 2008 auf eine Informationsveranstaltung bei der Firma ELTING in Dülmen hin, auf der am 23.10.2008 u.a. auch über thermische Solaranlagen informiert werden sollte.Wie Sie feststellen werden, wird in diesem Faltblatt die gleiche, täuschende Grafik verwendet, über die SOLARKRITIK.DE in SOLARKRITIK44 aufklärt, und die seit Jahren von der Solarwirtschaft zur Täuschung der Bevölkerung über die solare Effizienz von thermischen Solaranlagen verwendet wird.
Denn es wird bei diesen Informationen auf Basis des hohen Prozentwerte von wieder einmal "60%" verschwiegen, dass die "60%", die eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung angeblich decken könne, lediglich eine effektive Heizenergiekostenersparnis von nur ca. 6% steckt. Insbesondere VIDEO 042 und auch das Prospekt aus März 2010 klären hier auf SOLARKRITIK.DE darüber auf, wie aus "60%" effektiv nur ca. 6% wird. Denn dadurch, daß die Grafik auf der ELTING-Faltblatt-Seite oberhalb des Rubrik-Textes "Thermische Solaranlagen" plaziert worden ist, wird dem Leser die fehlerhafte, aber wohl gewollte Suggestion vermittelt, daß thermische Solaranlagen grundsätzlich 60% der Energie für die (gesamte) Warmwasser-Erwärmung decken können würden. Korrekterweise hätte die Grafik innerhalb der Rubrik "Solaranlagen zur Warmwasserbereitung" plaziert werden müssen, wie es der roter Pfeil darstellt, der von SOLARKRITIK.DE zur Klarstellung nachträglich hinzugefügt worden ist. Diese Suggestion wird zwangsläufig noch dadurch verstärkt, dass die Grafik die Überschrift trägt: "Deckungsgrad zur Warmwasser-Erwärmung durch Solarenergie in %", und eben nicht: "Deckungsgrad zur Warmwasserbereitung durch Solarenergie in %". Denn bei der Raumheizungswassererwärmung mit Kombi-Solaranlagen wird bekanntlich auch "Wasser erwärmt".
Beurteilen Sie selbst, ob Sie diese vermeintliche Täuschung für einen Betrug nach § 263 StGB klassifizieren, wenn Sie auf Basis dieses Faltblattes eine thermische Solaranlage gekauft hätten.
Politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften in Deutschland vermeiden seit über 10 Jahren auf jeden Fall eine Anklage wegen Täuschung bzw. Betrug. Denn SOLARKRITIK.DE ist bis heute kein Fall bekannt geworden, der strafrechtlich auf Basis dieser Grafik zur Anklage gebracht worden wäre. Und SOLARKRITIK.DE wurde im Jahre 1996 mit der gleichartigen Grafik durch die Solarfirma PARADIGMA getäuscht. |





